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Reflexion

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Wie geht es weiter mit dem Ernst-Achilles-Platz?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 entstanden aus Vorlage: OF 55/4 vom 13.09.2016 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Ernst-Achilles-Platz? Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes zu entwickeln und mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Nach der erfolgten Bebauung der ehemaligen Branddirektion 1 würde der Ortsbeirat gerne die Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes vorantreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816

Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 1432/1 vom 03.10.2020 Betreff: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (circa auf Höhe der Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann, mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind zwei oder drei der zurzeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann; 2. oder ob Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können; 3. ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraße möglich und zielführend wäre. Begründung: Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto "die Ehrlichen sind die Dummen" gelangen illegale Nutzerinnen und Nutzer der Straße so schneller in das Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 entstanden aus Vorlage: OF 45/4 vom 20.06.2021 Betreff: Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates nach der Sommerpause darüber zu berichten, welche künftigen Verkehrsplanungen für Bornheim und Ostend projektiert und ggf. bereits im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main eingestellt sind. Begründung: Um seine Beratungsfunktion für die Stadtteile Bornheim und Ostend ausüben zu können, benötigt der Ortsbeirat möglichst umfassend und frühzeitig Informationen zu anstehenden Planungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 Beratung im Ortsbeirat: 4

Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Betreff: Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Magistrat arbeitet derzeit an einer bestandsnahen kurzfristigen Lösung für bessere Fahrradparkmöglichkeiten verbunden mit einer Verbesserung der Fußverkehrsbeziehungen. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat konstruktiv mit dem Thema auseinander, wie sich das Niederschlagswasser der angrenzenden Dach- und Gehwegflächen in der Freiligrathstraße für einen höheren klimatischen Verdunstungseffekt und die Unterstützung der Bewässerung der neuen Bäume und Rankelemente zwischenspeichern lässt. Für eine weitergehende Überarbeitung der Pläne zur Erneuerung der Freiligrathstraße wurden noch keine Finanzmittel im Haushalt angemeldet. Daher wird der Magistrat die Anregungen bei der zukünftigen Planung und Umsetzung prüfen und den Ortsbeirat entsprechend informieren. Der Anregung des Ortsbeirats, die bestehenden Längsparkplätze in der Saalburgallee zwischen Freiligrathstraße und Wittelsbacherallee in Schrägparkplätze umzuwandeln, kann nicht entsprochen werden. In diesem Abschnitt befindet sich eine barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle (Kaphaltestelle). Um die Anfahrt weiterhin zu gewährleisten, müssten die Schrägparkplätze überwiegend auf dem Gehweg angelegt werden. Dafür ist dieser jedoch nicht breit genug. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 29.09.2023, OF 344/4 Auskunftsersuchen vom 17.10.2023, V 771 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816

Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816

Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4