Reflexion
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Wohngebiete in Ginnheim
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.04.2009, V 963 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 14.04.2009 Betreff: Wohngebiete in Ginnheim Vorgang: ST 405/02; ST 269/07 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Bebauungspläne Nr. 32.2 (Auf der Schloßhecke), Nr. 392 (Auf der Schlosshecke) und Nr. 403 (Woogstraße/Schäfers Gärten); 2. welche bauplanungsrechtlichen Veränderungen im Bereich Ginnheim seit dem Jahr 2000 eingetreten sind; 3. ob es zutrifft, dass die Bauaufsichtsbehörde im Bereich westlich der Straße Auf der Schloßhecke (das heißt nördlich und südlich des Endstücks der Ginnheimer Waldgasse) ebenfalls Wohnbebauung genehmigen will, obwohl dies bauplanungsrechtlich nicht vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2009, ST 965 Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Aktenzeichen: 61 0
Diesterwegschule - Keine Auslagerung an die Straße Auf der Schloßhecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2017, OF 349/9 Betreff: Diesterwegschule - Keine Auslagerung an die Straße Auf der Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die derzeit in den Planungen diskutierte, temporäre Auslagerung der Diesterwegschule auf eine Liegenschaft an der Straße "Auf der Schloßhecke" nicht umzusetzen. Eine solche Auslagerung ist aus mehreren Gründen nicht wünschenswert: - notwendige Erschließung der Straße "Auf der Schloßhecke" - Fällung von zahlreichen alten Bäumen und damit - erhebliche Eingriffe in eine gewachsene Gartenstruktur, welche diesen Teil der Straße "Auf der Schloßhecke" ausmacht - Lange Fußwege für die Kinder, um die Turnhalle des TSV 1878 e.V. für den Sportunterricht zu erreichen (mitunter über stärker befahrene Straßen des Ginnheimer Ortskerns) - von den Anwohnern befürchtete Bebauung des nach der Auslagerung brachliegenden Grundstückes entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes NW62c Nr. 1 Begründung: Es ist zwar sehr wichtig, schnell eine geeignete Liegenschaft für die notwendige Auslagerung der Diesterwegschule zu finden, doch das Grundstück auf der Schloßhecke ist im Vergleich zu anderen Alternativen aus den oben genannten Gründen für diese Maßnahme ungeeignet. Als Alternativen stehen sowohl eine Auslagerung in eine Containeranlage auf dem Schulgelände selbst (siehe OA 1614 vom 18.05.2017), als auch die Auslagerung auf die städtische Liegenschaft in den "Bleichwiesen" (siehe OM 1615 vom 18.05.2017) zur Auswahl. Beide Lösungen bedeuten weitaus geringere Wege für die Schulkinder, größere Nähe zur Turnhalle des TSV 1878 e.V. und vor allen Dingen geringere Eingriffe in alten Baumbestand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1)
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Betreff: S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) I. 1. Dem S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West - Bad Vilbel vom 21.01.2003 wird zugestimmt. 2. Der benötigte Investitionszuschuss in Höhe von 18,486 Mio. € wird bewilligt und freigegeben. Die Summe wird begrenzt auf die vom Revisionsamt geprüfte Summe. In der PG 16.11 Projektdefinition.-Nr. 5.001065 (S-Bahn Bad Vilbel) stehen Mittel in Höhe von 20,161 Mio. € für die Maßnahme bereit. II. 1. Es dient zur Kenntnis, dass - zur Realisierung der Maßnahmen zwischen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG, der DB Energie GmbH, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main, dem Wetteraukreis sowie dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) am 21.01.2003 ein Bau- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde, der den städtischen Gremien nicht vorgelegt wurde. Die Gesamtkosten nach diesem Vertrag betragen 162,8 Mio. € netto. Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main beläuft sich entsprechend dieses Vertrages auf 10,4 Mio. € nach dem Prinzip der örtlichen Belegenheit; - mit Schreiben vom 15.10.2013 an die DB Netz AG durch das Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main, dem Wetteraukreis und dem RMV die Gesamtfinanzierung im Hinblick auf die Kostenentwicklung des Vorhabens bestätigt wurde. Hintergrund der Kostenentwicklung ist die Preisanpassung seit 2003 und die Einarbeitung von Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss sowie die Aufnahme der Station Ginnheim als Bestandteil des Streckenausbaus; - die Prüfung des Kat a-Erhöhungsantrages der DB Netz AG durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) aktuell einen Gesamtwertumfang (GWU) von 348,805 Mio. € bestätigt; - der Investitionszuschussanteil der Stadt Frankfurt am Main hierbei 18,486 Mio. € (netto) beträgt und dieser gemäß des Vertrages vom Land Hessen abgerufen wird; - entsprechend § 9.2 des Bau- und Finanzierungsvertrages keine Umsatzsteuer auf den Investitionszuschuss anfällt, vorausgesetzt die DB Netz AG kann den Vorsteuerabzug geltend machen (§ 4.1 des Bau- und Finanzierungsvertrages); - die Realisierung der Maßnahme auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundsamtes (EBA) vom 06.05.2004 durch die DB Netz AG als Vorhabenträger erfolgt, auch wenn hierdurch die städtischen Regeln des barrierefreien Bauens nicht eingehalten werden. Dies betrifft die Fußgängerbrücken "Am Grünen Graben", Bahn-km 190,812 und die Brücke an der "Batschkapp", Bahn-km 191,454. Die Brücken werden von der DB als Ersatz für die vorhandenen Brücken entsprechend der Planfeststellung errichtet. Die Fußgängerbrücken sind über Treppenanlagen erreichbar. Die Nachrüstung im Hinblick auf die Barrierefreiheit besteht und ist durch die Stadt Frankfurt am Main im Nachgang herzustellen und zu finanzieren; - der aktuelle Nutzenkostenindikator (NKI) nach Prüfung durch das EBA mit 1,67 bestätigt wird. 2. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass - für die Kreuzungsbauwerke Eisenbahnüberführung Homburger Landstraße, dritter Bahnsteigzugang Station Frankfurter Berg und Eisenbahnüberführung Ginnheim ein separater Vortrag erstellt wird. Die Finanzierung der drei Maßnahmen erfolgt ebenfalls über die PG 16.11 Projektdefinition.-Nr. 5.001065 (S-Bahn Bad Vilbel). Erforderliche Mehrbedarfe werden mit dem Haushalt 2019 angemeldet; - für den städtischen Finanzierungsanteil an den Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes §§ 3,13 Beseitigung des BÜ: 99 - Berkersheimer Bahnstraße (PG 16.03, Projektdefinition 5.001105) und die Beseitigung des BÜ: 102 - Lachweg (PG 16.03, Projektdefinition 5.001109) jeweils eigene Vorträge zur Beschlussfassung in den Geschäftsgang gegeben werden. - die Jahresfolgekosten i.H.v. 1,178 Mio. € sichergestellt sind. Begründung: A) Zielsetzung Die Strecke 3900 Kassel Hbf - Frankfurt am Main Hbf wird heute im Abschnitt Friedberg (Hessen) - Frankfurt am Main West im Mischbetrieb von Zügen des Personenfern- und Regionalverkehrs sowie des Güter- und S-Bahn-Verkehrs (S6) befahren. Durch den Mischbetrieb wird die S-Bahn-Betriebsabwicklung negativ beeinflusst. Die S6 verkehrt heute zwischen Friedberg bzw. Groß Karben und Frankfurt am Main Süd. Im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahn sollen zwischen Frankfurt am Main West und Bad Vilbel bzw. Friedberg auf der Strecke 3900 Verbesserungen erzielt werden um die Verspätungen der S6 zu reduzieren, einen exakten 15/30/60-Minuten-S-Bahn-Takt, wie vom RMV bestellt, anbieten zu können und die derzeit unbefriedigende Betriebsqualität (Mischbetrieb) zu optimieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Verspätungsübertragungen der S6 zu einer netzweiten Qualitätsminderung auf der Tunnelstammstrecke zwischen Frankfurt am Main Hbf tief und Frankfurt am Main Süd und im Raum Frankfurt führen. Das Vorhaben ist Teil des Programms "Frankfurt RheinMain plus" der Hessischen Landesregierung, der Deutschen Bahn AG, der Stadt Frankfurt am Main, der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) und der Regionalkonferenz "RheinMain" zur Verbesserung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Main. Die Finanzierung erfolgt zu 60% über Bundes-GVFG, 40% teilen sich das Land und die Gebietskörperschaften. Die Gebietskörperschaften Stadt Frankfurt am Main und Wetteraukreis werden insgesamt 12,5% tragen. Die Aufteilung der Kosten der Gebietskörperschaften erfolgt nach dem Prinzip der örtlichen Belegenheit. Das Vorhaben 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt am Main West nach Friedberg ist in zwei Baustufen (BS) getrennt: S6 - 1.BS: 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt am Main West nach Bad Vilbel S6 - 2.BS: 4-gleisiger Ausbau von Bad Vilbel nach Friedberg - ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main B) Alternativen Keine - die Realisierung erfolgt entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.05.2004. C) Lösung 1. Baurecht: Infolge des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses vom 06.05.2004 für den 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn in Frankfurt am Main (in der Fassung der Änderungsentscheidung vom 22.02.2012) besteht Baurecht. Der vorgenannte Planfeststellungsbeschluss ist vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 17.11.2011 in allen Punkten mit Ausnahme des Erschütterungsschutzes bestätigt worden. Die Klagen der Betroffenen sind abgewiesen worden. Die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 17.01.2013, 22.01.2013 und 25.01.2013 bestätigt worden. Die Rechtmäßigkeit des Ausbaus steht damit fest, inklusive des notwendigen Grunderwerbs. Gestritten wird nur noch um die Notwendigkeit einer eventuellen Planergänzung wegen eines weitergehenden Erschütterungsschutzes. Die erhobene verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015 zur Festsetzung des Erschütterungsschutzes hat keine aufschiebende Wirkung. Das Begehren auf weitergehende Maßnahmen des Erschütterungsschutzes kann nur im Wege einer Verpflichtungsklage auf Anordnung entsprechender zusätzlicher Schutzmaßnahmen geklärt werden. Die verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015 hat auf das bestehende Baurecht und den durch die DB Netz AG durchzuführenden Grunderwerb keinen Einfluss. 2. Aufstellung der Einzelmaßnahmen: Der 1. Bauabschnitt umfasst den Bereich von Frankfurt am Main West (Fernbahn-km 195,369) bis Bad Vilbel (Fernbahn-km 182,792). Die Streckenlänge beträgt ca. 12,6 km. Auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beträgt der Baubereich ca. 9,00 km. Allgemeine bauliche Gestaltung: Die Trassierung der neuen Gleise erfolgt unter den Gesichtspunkten: Minimierung der Eingriffe in das Landschaftsbild sowie in Fremdgrundstücke unter Berücksichtigung ökologischer Belange, weitestgehend Ausnutzung der Abmessungen der vorhandenen Bauwerke und damit Minimierung von Bauwerksänderungen, geringstmögliche Beeinflussung des bestehenden Bahnbetriebs während der Bauzeit, Baukostenminimierung durch Nutzung der bestehenden Grundstücke, Gleise und Bahnanlagen. Der Gleisabstand zwischen den S-Bahngleisen beträgt 3,80 m, der zwischen den Fernbahngleisen 4,00 m. Zwischen S-Bahn- und Fernbahngleisen: 5,80 m bis 7,50 m (abhängig von Lage der Oberleitungsmasten und Lärmschutzwände). Gleisanlagen: Der 4-gleisige Ausbau orientiert sich an der bestehenden Strecke. Als Zwangspunkte sind dabei insbesondere die bestehenden Bebauungsgrenzen und die künftigen Planungen der Stadt Frankfurt am Main. Daher ist es wegen der Linienführung der bestehenden Strecke erforderlich, nicht nur die geplanten zwei Gleise neu zu bauen, sondern in einzelnen Abschnitten auch die bestehenden Gleise zu verlegen. In Teilbereichen ist vorgesehen, die heutigen Fernbahngleise zu S-Bahngleisen umzuwidmen. Auf diesen Streckenabschnitten sind daher die Fernbahnanlagen neu zu erstellen. Nach Beendigung der Maßnahme dienen die beiden linken Gleise (in Richtung Frankfurt am Main gesehen) dem S-Bahn-Verkehr (Strecke 3684) und die beiden rechten dem Fernbahn-Verkehr (Strecke 3900). In diesem Zusammenhang werden die Oberleitungen, die Leit- und Sicherungstechnik sowie die DB-Kommunikationsanlagen baulich angepasst. Verkehrsstationen: Die vorhandenen Bahnhöfe werden zu S-Bahnstationen (Ff-Berkersheim, Ff-Frankfurter Berg und Ff-Eschersheim) entsprechend dem S-Bahn-Standard (Bahnsteighöhe: 96 cm über Schienenoberkante, Bahnsteiglänge 210 m) neu- bzw. umgebaut und ausgestattet. Je nach Örtlichkeit werden die Bahnsteige als Außen- oder Mittelbahnsteig erstellt, für Bauzustände sind örtlich Provisorien erforderlich. Die Zugänge zu allen Bahnsteigen werden barrierefrei mit Rampen (Rampenneigung 6 % und Ruhepodeste) oder Aufzügen ausgeführt. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen für den Umbau der Haltepunkte und Bahnhöfe im Zuge des 4-gleisigen Ausbaus geplant: Haltepunkt Ff-Eschersheim: Rückbau der vorhandenen 2 Außenbahnsteige und der Fußgängerüberführung. Neubau eines Mittelbahnsteiges (Nutzlänge 210 m) einschließlich Bahnsteigausstattung. Neubau von 2 Treppenzugängen und eines Aufzuges von der Straßenüberführung Maybachstraße zum Mittelbahnsteig. Haltepunkt Ff-Frankfurter Berg: Rückbau des vorhandenen Außenbahnsteiges und der Fußgängerunterführung. Verlängerung des vorhandenen Mittelbahnsteiges auf 210 m Bahnsteiglänge einschließlich Erneuerung der Bahnsteigausstattung. Neubau einer Fußgängerüberführung mit einem Treppenabgang und einem Aufzug zum Mittelbahnsteig und Anschluss an die geplante U-Bahn-Station. Verlängerung der vorhandenen Bahnsteigunterführung (dritter Bahnsteigzugang). Neubau eines Treppenzugangs von der Straßenüberführung L 3003 zum Mittelbahnsteig (FRÜ-Homburger Landstraße). Haltepunkt Ff-Berkersheim: Umbau der vorhandenen 2 Außenbahnsteige einschließlich Ergänzung der Bahnsteigausstattung. Neubau barrierefreier Bahnsteigzugänge zu den beiden Außenbahnsteigen. Haltepunkt Ginnheim: Neubau eines Mittelbahnsteiges einschließlich Bahnsteigausstattung und eines barrierefreien Fußgängersteges als Bahnsteigzugang. Ingenieurbauwerke: Stützwände werden dort vorgesehen, wo die Ausbildung von Böschungen einen zu großen Eingriff in Fremdgrundstücke darstellen würde und wo die vorhandene Situation (z. B. bahnparalleler Straßen- und Wegeverlauf) die Anlage von Böschungen nicht erlaubt. Aufgrund der Verbreiterung des Bahnkörpers sind die vorhandenen Eisenbahnüber- bzw. -unterführungen sowie Durchlässe zu verbreitern bzw. zu verlängern. Gesondert ist die EÜ Ginnheim zu nennen, die komplett durch die Stadt Frankfurt am Main zu finanzieren ist, da die rechtliche Sicherung der Anlage durch einen Gestattungsvertrag gesichert ist. Bahnübergänge: Die 4 vorhandenen Bahnübergänge werden beseitigt. Ersetzt werden hierbei die Bahnübergänge Berkersheimer Bahnstraße (PG 16.03, Projektdefinition 5.001105) und BÜ: 102 - Lachweg (PG 16.03, Projektdefinition 5.001109). Die Bahnübergänge BÜ 100 und 101 werden ersatzlos aufgelassen. Lärmschutz: Als Ergebnis der Planfeststellungsverfahren werden ca. 19 km Schallschutzwände errichtet. Zusätzlich kommt als aktive Lärmschutzmaßnahme das "Besonders überwachte Gleis (BüG)" durchgängig auf den zukünftigen Fernbahngleisen der Strecke 3900 zur Anwendung. Ergänzend zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Isolierungen) vorgesehen. 3. Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU): Die 2016 überarbeitete Nutzen-Kostenuntersuchung der DB Netz AG ergibt einen Nutzen-Kosten-Index (NKI) von 1,67. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: Investitionsbedarf als Kostenzuschuss 18,486 Mio € Die Mittel in Höhe von 18,486 Mio € sind in der Produktgruppe 16.11 Projektdefinition.-Nr. 5.001065 enthalten. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2017 = 977 T€ (davon 236 T€ aus 2016) 2018 = 2.259 T€ 2019 = 3.455 T€ 2020 = 4.286 T€ 2021 = 3.560 T€ 2022 ff = 3.949 T€ 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a.) Persönliche Ausgaben: keine b.) Sachkosten: 1. Bauunterhaltungskosten: keine 2. Abschreibung (Nutzungsvertrag S-Bahn = 20 Jahre) 18,486 Mio € / 20 Jahre = 0,924 Mio € c.) Kapitalkosten 18,486 * 2,75% / 2 = = 0,254 Mio € = 1,178 Mio € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _S-Bahn-Bau-und_Finanzierungsvertrag (nicht öffentlich - ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.12.2017, OA 208 Anregung vom 04.12.2017, OA 209 Antrag vom 09.11.2017, OF 380/9 Antrag vom 23.10.2017, OF 420/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Vortrag des Magistrats vom 26.09.2022, M 156 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 7, 9, 10 Versandpaket: 11.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 420/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 204 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 204 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung) 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 380/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 204 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 208 2017 1. Der Vorlage M 204 wird unter Hinweis auf OA 208 und OA 209 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 420/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 209 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 204 = Ablehnung) FRAKTION (M 204 = Annahme) 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 711 2017 1. Die Vorlage M 204 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 380/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 204 = Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209, OA 208 und OA 209 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204, OA 208 und OA 209 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2107, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 69 1
Auslagerung der Diesterwegschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 379/9 vom 09.11.2017 Betreff: Auslagerung der Diesterwegschule Vorgang: OM 1615/17 OBR 9; ST 2062/17 I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der kommenden Ortsbeiratssitzung die in der Diskussion befindlichen Alternativstandorte für die Auslagerung der Diesterwegschule aus Umweltaspekten bewertet und der Öffentlichkeit der Schutzstatus der jeweiligen Flächen im Vergleich erläutert wird. Dies sind: 1. Bleichwiese (Wo genau liegt das Flurstück, welches laut Stellungnahme vom 16.10.2017, ST 2062, eine Feuchtwiese ist?); 2. An der Schloßhecke; 3. Erweiterungsgelände Am Ginnheimer Wäldchen (Grasfläche zwischen dem Restaurant "Exis" und de r Fläche, auf der im Sommer das Open-Air-Theater spielt); 4. BMX-Gelände in der Platenstraße; 5. Teilstücke des Iranischen Garten. II. Unabhängig davon, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Frage der Auslagerung nunmehr zügig entscheiden wird. Begründung: Die Auslagerung der Diesterwegschule in die Bleichwiese wurde von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Der Ortsbeirat 9 würde gerne im Detail erfahren, wo genau sich die Feuchtwiese dort befindet. Auch bei den anderen möglichen Auslagerungsstandorten gibt es möglicherweise Umweltbedenken. Der Ortsbeirat 9 möchte sich ein umfassendes Bild verschaffen, wie schwerwiegend die ökologischen Einschnitte durch einen temporären Schulstandort auf diesem Gelände wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2062 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Antrag vom 28.02.2018, OF 422/9 Antrag vom 09.04.2018, OF 440/9 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3012 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40 31
Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Betreff: Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke Vorgang: V 963/09 OBR 9; ST 965/09; M 204/17; OM 2407/17 OBR 9; ST 124/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, von einer Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft "Auf der Schloßhecke" aus folgenden Gründen abzusehen: 1. Das Grundstück liegt an einer Senke, die nur rund 100 Meter von der südwestlich verlaufenden Rosa-Luxemburg-Straße entfernt liegt. Auch von dieser Straße werden aufgrund des hauptsächlich vorherrschenden Südwestwindes Lärm und vor allem Schadstoffe bis zum fraglichen Grundstück getragen. Eine erhöhte Schadstoffbelastung bedeutet eine erhöhte Gesundheitsbelastung für die Kinder. Diese Belastung wurde in der Konfliktanalyse für das Planvorhaben 55R192 0 der Umweltprüfung durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 30.03.2009 bestätigt. Laut dieser Analyse besteht für das Gebiet eine Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm, hohe Wärmebelastung (Bioklima) und hoher Schadstoffbelastung. 2. Die Main-Weser-Bahnlinie liegt weniger als 100 Meter westlich des Grundstücks, was beim hier hauptsächlich vorherrschenden Südwestwind den Lärm unmittelbar zur ausgelagerten Schule trägt. Ohne Lärmschutzmaßnahmen ist eine Auslagerung für die Kinder nicht zumutbar. 3. Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde 1972 in Betrieb genommen. Da die Qualität der Fahrzeugmotoren zu dieser Zeit eine nach heutigem Maßstab extrem hohe Umweltbelastung bedeutete (z. B. durch Feinstaub, Ruß oder bleihaltige Kraftstoffe), ist es möglich, dass der Boden in diesem Gebiet ebenfalls durch eingelagerte Schadstoffe belastet ist. Dies müsste durch Bodenproben geprüft werden, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. 4. In Bezug auf einen möglichen Lärmschutz gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße wird auf die ST 965 vom 1.7.2009, Absatz 1, Punkt 3 verwiesen. Darin führt der Magistrat aus, dass ein Lärmschutz der Rosa-Luxemburg-Straße "extrem schwierig" umzusetzen sei. 5. Um für die Auslagerung an diesen Standort den notwendigen Lärm und Schadstoffschutz zu gewährleisten, entstünden neben den laut ST 124 vom 26.01.2018 als wirtschaftlich angesehenen Kosten für die bauliche und versorgungstechnische Erschließung weitere Kosten für den Emissionsschutz. Schutz also gegen den Lärm der Bahnlinie und gegen die von der Rosa-Luxemburg-Straße eingetragenen Schadstoffe (sofern ein solcher Schutz überhaupt möglich ist). 6. Der Zeitraum für die Auslagerung der Schule fällt mit dem Zeitraum zusammen, innerhalb dessen die Main-Weser-Bahnlinie von zwei auf vier Gleise erweitert werden soll. Außerdem soll genau unterhalb des geplanten Auslagerungsstandrotes in dieser Zeit auch der S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim neu entstehen. Der Baulärm wird in diesem Zusammenhang ebenfalls eine erhebliche negative Wirkung auf den Schulbetrieb haben (vgl. u.a. Magistratsbericht M 204 vom 6.10.2017). 7. Da Eltern der Schulkinder gerade in Hinblick auf die Lärm- und Gesundheitsbelastung am angestrebten Standort starke Bedenken artikuliert haben, darf auch von dieser Seite mit erheblichem Widerstand gegen eine Auslagerung an die Schloßhecke gerechnet werden. Auch dies würde das Verfahren verlängern. 8. Das Grundstück, auf dem die Auslagerung stattfinden soll, ist laut dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 als Kleingartenfläche festgesetzt. Laut diesem Bebauungsplan handelt es sich bei der Straße "Auf der Schloßhecke" um keine öffentliche Verkehrsfläche. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit seinem Urteil 8K3407/09.F vom 12.11.2010, Seite 20, Abs. 2 ausgeführt. 9. Die fragliche Liegenschaft ist laut der hessischen Biotopkartierung ein geschütztes Gehölzbiotop, das es demnach zu erhalten gilt (siehe Kartenmaterial unter http://natureg.hessen.de/Main.html ). Die Fällung der Bäume und Entfernung der Sträucher auf dem Grundstück zieht notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt nach sich. 10. Der Ponyhof Schloßhecke, der direkt an die Liegenschaft grenzt, könnte bei einer Auslagerung der Schule an diesen Standort nicht erhalten werden. Durch eine Schule in direkter Nachbarschaft würden die Tiere einem Stress ausgesetzt, dem sie nicht gewachsen wären. Der Ponyhof ist eine Ginnheimer Institution und bei Kindern jeden Alters bekannt und beliebt. Diesen in Ginnheim zu verlieren wäre ein Verlust für die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder. Hier müsste ein vollwertiger Ausgleich durch die Stadt geschaffen werden (vgl. u. a. Arbeit von Dr. Bettina Wollanke von der Ludwig-Maximilian-Universität München "Evaluierung von Stressparametern beim Pferd https://edoc.ub.uni-muenchen.de/7533/1/May_Anna.pdf). 11. Die Anwohner entlang der Straße "Am Wiesenrain" und der "Ginnheimer Waldgasse" würden durch den Schulbetrieb ebenfalls berührt. Diese Anwohner fürchten im Anschluss an eine Erschließung und nach Ende der Auslagerung der Schule die Bebauung entlang der neu erstellten Straße. Ein zu erwartendes Vorgehen der Anwohner - auch auf dem Rechtsweg - würde aufgrund der Verfahrensdauer den angestrebten Zeitplan für das Projekt erheblich verzögern. 12. Als Schulträger ist die Stadt Frankfurt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen verpflichtet, alle präventiven Maßnahmen zu treffen, um den Lern und Arbeitsplatz Schule sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten (vgl. GUV-SI 8064 der gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Verpflichtung gilt auch für eine mehrjährige Auslagerung und ist am Standort Schloßhecke, wie oben ausgeführt, nur sehr schwer umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich folgende Fragen: A: Ist unter Berücksichtigung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach wie vor gegeben, auch wenn sich der Lärmschutz in Bezug auf die Rosa-Luxemburg-Straße laut dem Magistrat "extrem schwierig" gestaltet? B: Ist die Stadt Frankfurt der Ansicht, dass an der fraglichen Stelle keine bedenkliche Emissionsbelastung durch Verkehrslärm, Abgase, Feinstaub und Baulärm vorliegt oder innerhalb des Auslagerungszeitraums vorliegen wird? Wenn ja, so wird der Magistrat gebeten, dies unmittelbar durch entsprechende Fachgutachten bestätigen zu lassen. C: Hat die Stadt Frankfurt für den angestrebten Standort eine Prüfung durch gemäß SGB VII und dem Bundesarbeitsschutzgesetzt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? D: Außerdem stellt sich die Frage, was eine generelle Studie bezüglich einer Standortanalyse, welche neben der räumlichen Nähe zum bisherigen Schulstandort auch die Umwelt- und Gesundheitskriterien mit einschließt, ergeben würde. Bei einem anderen Fall im Kreis Rhein-Sieg sprachen eine mögliche Bodenbelastung sowie Verkehrslärm gegen die Auslagerung an einen angestrebten Alternativstandort (https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/siegburg/neubau-standort-seidenberg- gegen-schule-auf-der-muellkippe-28925960?view=fragmentPreview und http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Siegburger-Sc hulzentrum-bleibt-am-Neuenhof-article3713727.html). Es dient der Information, dass die Elternvertreter der Diesterwegschule gegenüber der Stadt Frankfurt mehrere Alternativstandorte genannt haben, die gemäß dem Wortlaut "nach einer ersten Prüfung" abgelehnt Wurden! Hier sind erneute und weitergehende Untersuchungen zu den genannten Standorten wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2017, OF 349/9 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.04.2009, V 963 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2009, ST 965 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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