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Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2013, OF 405/3 Betreff: Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2 Auf dem Grundstück Feyerleinstraße 2 sind insgesamt 8 Bäume, darunter eine alte Linde, ein Ahorn, eine Magnolie und ein Ginkgo gefällt worden. Der Eigentümer soll die Notwendigkeit der Fällung so begründet haben, dass bei dem Haus Mauerrisse durch Baumwurzeln entstanden seien. Doch nach Aushebung eines Grabens rings um das Haus wurde das nicht festgestellt. Die Hausrisse hatten andere offenbar andere Ursachen. Die Untere Naturschutzbehörde soll der Fällung der Bäume zugestimmt haben. Im Vorgarten werden offensichtlich Parkplätze angelegt. Von der Pflicht einer Nachpflanzung der Bäume ist nichts bekannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird aufgefordert,. folgende Fragen zu beantworten - Ist dem Magistrat bekannt, dass der Eigentümer des Grundstückes Feyerleinstr. 2 die Fällung von 8 Bäumen auf seinem Grundstück veranlasst hat?: - Wurde der Magistrat vor der Fällung der Bäume über die Absicht des Eigentümers unterrichtet und wenn ja, welche Begründungen wurden angeführt? - Wurde die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn ja, welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchem Ergebnis kam sie? - War die Fällung der Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte? - Wenn die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen genehmigt worden ist, wurde der Eigentümer zu entsprechenden Nachpflanzungen verpflichtet? - Sollte die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden sein: welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat gegen die dann widerrechtliche Fällung der Bäume gegen den Eigentümer zu ergreifen? Begründung: Durch diese evtl. rechtswidrige Fällung ist dem Stadtteil ein beträchtlicher ökologischer Schaden entstanden. Er widerspricht den Absichten der Stadt Frankfurt, als "Green City" bezeichnet zu werden. Anlage 1 (ca. 157 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.05.2013, OF 413/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 405/3 wurde zurückgezogen.
Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2013, OF 413/3 Betreff: Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 8 Bäume gefällt, um offensichtlich Platz für Parkplätze zu schaffen. Dieses Vorgehen des Grundstückeigentümers widerspricht ganz offensichtlich der geltenden Vorgartensatzung für das Nordend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten - Wurde durch den Magistrat die Fällung von Bäumen sowie die Rodung des gesamten Vorgartens genehmigt und wenn ja, mit welcher Begründung? - Wurde die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn ja, welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchen Ergebnissen kam sie? - War die Fällung der Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte? - Welche Auflagen für Neu-/Nachpflanzungen seitens des Magistrats liegen vor? - Falls der der Vorgarten versiegelt wurde/wird, um Parkplätze zu bauen, wird die Stadt darauf einwirken, dass der Vorgarten entsiegelt bleibt/wird. - Sollte die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden sein: welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat gegen die dann widerrechtliche Fällung der Bäume zu ergreifen, um den vorherigen Zustand des Vorgartens wieder herzustellen Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen Alter Baumbestand ist unentbehrlich, gerade im Nordend mit seiner hohen Verdichtung und einer eher schlechten Klimabilanz. Die Erhaltung des Baumbestandes, jedoch ganz speziell alter Bäume, ist enorm wichtig. Des Weiteren gelten im Nordend die Erhaltungs- und die Vorgartensatzung. Von daher hat eine zeitnahe Aufklärung und Information hierzu für den Ortsbeirat höchste Priorität. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.05.2013, OF 404/3 Antrag vom 09.05.2013, OF 405/3 Antrag vom 10.05.2013, OF 403/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2244 2013 Die Vorlage OF 413/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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