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Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2

Details im PARLIS OF_405-3_2013
21.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2

Details im PARLIS OF_413-3_2013
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.05.2013, OF 405/3 Betreff: Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2 Auf dem Grundstück Feyerleinstraße 2 sind insgesamt 8 Bäume, darunter eine alte Linde, ein Ahorn, eine Magnolie und ein Ginkgo gefällt worden. Der Eigentümer soll die Notwendigkeit der Fällung so begründet haben, dass bei dem Haus Mauerrisse durch Baumwurzeln entstanden seien. Doch nach Aushebung eines Grabens rings um das Haus wurde das nicht festgestellt. Die Hausrisse hatten andere offenbar andere Ursachen. Die Untere Naturschutzbehörde soll der Fällung der Bäume zugestimmt haben. Im Vorgarten werden offensichtlich Parkplätze angelegt. Von der Pflicht einer Nachpflanzung der Bäume ist nichts bekannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird aufgefordert,. folgende Fragen zu beantworten - Ist dem Magistrat bekannt, dass der Eigentümer des Grundstückes Feyerleinstr. 2 die Fällung von 8 Bäumen auf seinem Grundstück veranlasst hat?: - Wurde der Magistrat vor der Fällung der Bäume über die Absicht des Eigentümers unterrichtet und wenn ja, welche Begründungen wurden angeführt? - Wurde die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn ja, welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchem Ergebnis kam sie? - War die Fällung der Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte? - Wenn die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen genehmigt worden ist, wurde der Eigentümer zu entsprechenden Nachpflanzungen verpflichtet? - Sollte die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden sein: welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat gegen die dann widerrechtliche Fällung der Bäume gegen den Eigentümer zu ergreifen?

Begründung:

Durch diese evtl. rechtswidrige Fällung ist dem Stadtteil ein beträchtlicher ökologischer Schaden entstanden. Er widerspricht den Absichten der Stadt Frankfurt, als "Green City" bezeichnet zu werden. Anlage 1 (ca. 157 KB)dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.05.2013, OF 413/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 405/3 wurde zurückgezogen.