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Reflexion

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Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 entstanden aus Vorlage: OF 486/12 vom 23.09.2015 Betreff: Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Altenhöferallee zur Graf-von-Stauffenberg-Allee eine Lichtsignalanlage zu errichten, damit Schulkinder sowie Fußgänger die stark befahrene Altenhöferallee gefahrlos überqueren können. Dieser Bereich ist Teil des Schulwegs zur Marie-Curie-Schule und bedarf daher einer besonderen Verkehrsregelung. Die vorhandene Mittelinsel mit Fußgängerüberweg hat sich an dieser Stelle nicht bewährt. Sie wurde sehr nah an die Kreuzung gebaut und erzeugt eine unübersichtliche Verkehrssituation, statt zu einer sicheren Querung der Altenhöferallee beizutragen. Mit der Eröffnung der Anschlussstelle auf die Rosa-Luxemburg-Straße ist das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich stark angestiegen. Eine Lichtsignalanlage würde die Verkehrsregelung erleichtern. Begründung: Inzwischen wurde von der Marie-Curie-Schule ein Schulwegplan erstellt. Auf den Plänen sind empfohlene Schulwege eingezeichnet, sodass sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler den sichersten Schulweg heraussuchen können. Für Kinder, die auf der nordöstlichen Seite der Altenhöferallee wohnen, gibt es keine Alternative zur Querung dieser Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Aktenzeichen: 32 1

Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 entstanden aus Vorlage: OF 536/12 vom 19.02.2016 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 4605/15 OBR 12; ST 140/16 Der Magistrat wird gebeten, die nach der Schulwegsicherheitsbegehung vom 20.03.2015 ausgeführten positiven Veränderungen im Verkehrsraum vor der Marie-Curie-Schule um die nachfolgenden Anregungen des Ortsbeirats 12 zu ergänzen: 1. Die im Bereich der Grundschule bestehenden beiden Überwege über die Graf-von-Stauffenberg-Allee sind mit einer Bedarfslichtzeichenanlage auszustatten (analog der Grundschule Kalbach und der Grundschule Riedberg I). 2. Im Kreuzungsbereich der Altenhöferallee mit der Graf-von-Stauffenberg-Allee ist der bestehende Überweg über die Altenhöferallee sowie ein noch zu errichtender Überweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee unmittelbar vor der Einmündung in die Altenhöferallee mit einer Bedarfslichtzeichenanlage zu versehen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats vom 09.10.2015, OM 4604, wird verwiesen. 3. Der gesamte Straßenbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, von der Altenhöferallee bis zum Kreisel an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee, ist als Tempo-30-Zone auszuweisen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats 12 vom 09.10.2015, OM 4605, wird verwiesen. 4. Die Durchfahrt der Graf-von-Stauffenberg-Allee vor der Schule wird für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt und mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) kenntlich gemacht. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das der Anregung beigefügte Schreiben des Elternbeirats der Marie-Curie-Schule vom 17.02.2016 zur Ke nntnis zu nehmen und die darin gemachten Vorschläge zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen. Begründung: Am 20.03.2015 hat an der Marie-Curie-Schule eine Schulwegsicherheitsbegehung stattgefunden. Dort wurde festgestellt, dass mit der Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee sowie der weiteren Bebauung eine Gefährdung der Schulkinder erfolgen könnte. Die danach vorgenommenen Verbesserungen werden sowohl vom Ortsbeirat wie auch der Elternvertretung als nicht ausreichend bewertet. Am 15. Februar 2016 wurde nun ein Kind am Zebrastreifen angefahren und in ein Krankenhaus gebracht. Der Ortsbeirat 12 teilt die in dem beigefügten Schreiben des Elternbeirats getroffenen Zweifel an einer ausreichenden Sicherheit auf dem Schulweg zur Marie-Curie-Schule. Es wird deshalb gebeten, weitere Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder vorzunehmen. Anlage Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 865 Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1710 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Aktenzeichen: 32 1

Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 entstanden aus Vorlage: OF 211/12 vom 28.08.2017 Betreff: Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 710/16 OBR 12; ST 131/17 Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig der Sportplätze) umzusetzen. Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch den Magistrat mit Stellungnahme ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 dort abbiegt, ist der Bau einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2453 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1042 Aktenzeichen: 32 1

Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 279 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Signalisierung der Kreuzung in die Vormerkliste zur Erstellung von neuen Lichtsignalanlagen (LSA) aufgenommen wird. Da nur eine begrenzte Anzahl von LSA pro Jahr umgebaut bzw. erweitert werden kann, ist die Vormerkliste mit Prioritäten für eine Umsetzung versehen. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung ist die Verkehrssicherheit. Je nachdem, welche LSA auf der Vormerkliste stehen und welche Arbeiten an diesen durchgeführt werden sollen, kann die Anzahl der aus der Vormerkliste umzusetzenden LSA pro Jahr schwanken. Aus diesem Grund kann der Magistrat derzeit keinen konkreten Umsetzungszeitpunkt nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3391 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3669

Höhere Priorisierung der Lichtsignalanlage Altenhöferallee/GrafvonStauffenbergAllee

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Betreff: Höhere Priorisierung der Lichtsignalanlage Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; OM 5079/16 OBR 12; OM 2127/17 OBR 12; ST 279/18 Der Magistrat wird gebeten die bereits genehmigte Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee mit einer höheren Priorität auf der Vormerkliste zu versehen. Insbesondere aktuelle Unfälle (siehe Pressemeldung POL-F: 180606 - 566, aber auch POL-F: 171119 -1234) machen dies nötig. Begründung: Die Lichtsignalanlage (LSA) wurde in der ST 279 vom 09.02.2018 genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass nur eine gewisse Anzahl von LSA im Jahr errichtet werden. Die Priorität wird wesentlich nach dem Faktor Verkehrssicherheit vergeben. Aufgrund aktueller Unfälle ist es hier nötig die oben genannte LSA mit einer höheren Priorität auf der Vormerkliste zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 279 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3391 2018 Die Vorlage OF 320/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4