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Reflexion

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Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 entstanden aus Vorlage: OF 481/11 vom 13.09.2010 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Lichtsignalanlagen an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße mit geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen zu versehen. Sollten die vorhandenen Lichtsignalanlagen nicht umrüstbar sein, so sind entsprechend neue zu installieren. Begründung: Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Sowohl in der Wilhelmshöher Straße als auch in der Hofhausstraße halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempo. Sehr häufig ist zu beobachten, dass gerade während der Grünphase der Lichtsignalanlagen etliche Autofahrerinnen und Autofahrer sehr stark beschleunigen, um noch sicher in der Grünphase die Straßenkreuzung zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach) Um sicher zu stellen, dass Lichtsignalanlagen auf Rot schalten, wenn sich Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit nähern, müssen die Fahrzeuge in einem bestimmten Bereich vor der Lichtsignalanlage erfasst werden (z. B. 100 m bei Tempo 40 und 140 m bei Tempo 50). Befindet sich ein Fahrzeug näher an der Anlage und beschleunigt, reicht die Reaktionszeit der Lichtsignalanlage nicht mehr oder nur noch bedingt aus, um über Gelb auf Rot zu schalten. Das Ziel, Fahrzeuge zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bewegen, kann durch die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit einer geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerung nicht erreicht werden. Der Magistrat wird stattdessen in der Wilhelmshöherstraße weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 entstanden aus Vorlage: OF 103/11 vom 05.03.2012 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen vorhandener Mittel) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Gestaltung der unteren Hofhausstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Aufgrund der Beschlussfassung des Haushalts 2012 der Stadtverordnetenversammlung (§ 1720 vom 31.05.2012) können Baumittel frühestens ab 2013 angemeldet und eingestellt werden. Zudem ist eine Vorplanung erforderlich, die nach erfolgter Ämterabstimmung dem Ortsbeirat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Erst danach kann eine weiterführende Planung inkl. Kostenberechnung erarbeitet und auf dieser Grundlage Investitionsmittel zur Einstellung in den Haushalt angemeldet werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Zuge der erforderlichen Haushaltskonsolidierung gegenwärtig keine Aussage zur Priorisierung städtischer Maßnahmen getroffen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11

Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4