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Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.09.2010

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach)

Details im PARLIS OM_4615_2010
01.02.2011

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach)

Details im PARLIS ST_182_2011
19.03.2012

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße

Details im PARLIS EA_49_2012
10.09.2012

Stellungnahme des Magistrats

Gestaltung der unteren Hofhausstraße

Details im PARLIS ST_1493_2012
30.03.2015

Antrag Ortsbeirat

Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS OF_320-11_2015
27.04.2015

Anregung Ortsbeirat

Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS OA_622_2015
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg

Begründung:

Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme