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Reflexion

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Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/Oberweg/Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 123/3 vom 31.10.2016 Betreff: Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/Oberweg/Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige Der Magistrat wird aufgefordert, im Mittelweg als verkehrsberuhigendes Element die Parkanordnung zu ändern. Die ersten drei Parkplätze sollen nach der Einfahrt auf der rechten Seite, dann weiter auf der linken Seite bis zur Kreuzung Mittelweg/Klitscherstraße verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Aktenzeichen: 32 1

Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/ Oberweg/ Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Betreff: Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/ Oberweg/ Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige Der Anregung kann grundsätzlich entsprochen werden. Allerdings wird durch die Änderung der Parkordnung und die damit im Zusammenhang stehende Verschwenkung mindestens ein Stellplatz wegfallen. Der Parkdruck in diesem Quartier ist sehr hoch. Durch den Umbau der Bestandshaltestellen ist bereits eine Vielzahl von Stellplätzen im unmittelbaren Umfeld des Mittelweges weggefallen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat den Ortsbeirat um ein erneutes Votum. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Radwegeausbau und Fußgängerbereiche stärker fördern

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Betreff: Radwegeausbau und Fußgängerbereiche stärker fördern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.12.2021, § 946 - OA 94/21 OBR 7 - Vorwegnehmen möchte der Magistrat, dass die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt ist. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden. Dies sind im Einzelnen: 1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes 2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs Zu 1. Der im letzten Bericht des Magistrats zur "Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020" vom 05.07.2021 (B 269) genannte Rücklagenbestand in Höhe von 32.881.129 Euro ist überwiegend durch Finanzierungszusagen an konkrete Projekte gebunden und damit bereits mehr als zur Hälfte aufgelöst. Unter anderem: - für den Bau von Radverkehrsanlagen - für die Stadtbahnanbindung Europaviertel - für die Nachrüstung von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen - für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen - für den Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr. Ferner hängt der Einsatz der Stellplatzablösemittel und der gleichzeitige Abbau der Rücklagen davon ab, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der umzusetzenden Maßnahmen bestimmt. Zu 2. Der Einsatz der Stellplatzablösemittel hängt zum einen von den oben genannten HBO-Grundsätzen ab. Zum anderen kommt es, wie bereits aufgeführt, darauf an, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Auch, wenn die Förderung von Fahrradmaßnahmen einen hohen Stellenwert hat, so ist dennoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Maßnahmen des Fahrradverkehrs naturgemäß um solche mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen handelt. Deshalb fallen auch die dafür eingesetzten Stellplatzablösemittel - im Gegensatz zu den für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzten Beträgen - vergleichsweise gering aus. Zur Sicherstellung eines wie vom Ortsbeirat 7 geforderten, jährlichen zehnprozentigen Anteils wäre demzufolge, neben den zum Ausbau des Radverkehrs eingesetzten Stellplatzablösemitteln, eine Deckelung der Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erforderlich. Dies ist der Dynamik bei den Auszahlungen der geleisteten Stellplatzablösemittel innerhalb eines Jahres geschuldet. Allerdings hat der ÖPNV-Ausbau eine hohe Bedeutung für die Verkehrswende. Für den Ausbau der Radinfrastruktur wiederum stehen nach der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main auch mit dem derzeitigen Prozedere ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Die Hürden bei der Umsetzung stellen somit nicht finanzielle Aspekte dar, sondern aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse. Zu 3. Nach der HBO können, wie oben dargestellt, keine Stellplatzablösemittel für den Ausbau und den Erhalt von Fußwegen eingesetzt werden. Da es sich bei der HBO um öffentliches Baurecht handelt, ist eine Anpassung seitens der Stadt Frankfurt am Main, beispielsweise mittels einer kommunalen Satzung, nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.11.2021, OA 94 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Antrag vom 14.05.2022, OF 294/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2529 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FDP (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 145 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1771, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 60 11

Beratung im Ortsbeirat: 4