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Sommergarten für das Cafe Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 280/3 Betreff: Sommergarten für das Cafe Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den zwei Anwohner-Parkplätzen vor der Eckenheimer Landstraße 70 einen Sommergarten für das Cafe Franconofurd zu genehmigen. Begründung: Das Cafe Franconofurd ist eine Neugründung an dieser Stelle, die nach wie vor um den wirtschaftlichen Erfolg kämpft. Sie ist Nachfolgerin eines vorherigen dortigen Cafes, das im Stadtteil etabliert war, was das Cafe Franconofurd nun auch anstrebt. Um einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, reicht eine schmale Tischreihe an der Hauswand als Sommergarten nicht aus. Deren Verbreiterung ist nicht möglich, ohne die Fußgänger zu behindern. Die Tatsache, dass es sich bei dem gewünschten Sommergarten um zwei Anwohner-Parkplätze handelt, hat auch in anderen Fällen im Stadtteil keine grundsätzlichen Probleme für die Genehmigung bereitet, zumal die Einführung des Parkraum-Managementsystems ansteht. Insofern sollte hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten. Gerade angesichts von Corona und der Tatsache, dass es sich um eine Neugründung handelt, die immer zu begrüßen ist, sollten dem Cafe Franconofurd keine Steine in den Weg gelegt werden und eine ausreichende Sommergartenfläche in Form der zwei Anwohner-Parkplätze zur Verfügung gestellt werde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2113 2022 Die Vorlage OF 280/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und 1 CDU (= Ablehnung); 6 GRÜNE (= Enthaltung)
Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2113 entstanden aus Vorlage: OF 280/3 vom 04.05.2022 Betreff: Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70 Der Magistrat wird gebeten, auf den zwei Anwohnerparkplätzen vor der Eckenheimer Landstraße 70 einen Sommergarten für das Cafè Franconofurd zu genehmigen. Begründung: Das Cafè Franconofurd ist eine Neugründung an dieser Stelle, das nach wie vor um den wirtschaftlichen Erfolg kämpft. Es ist Nachfolger eines vorherigen dortigen Cafès, das im Stadtteil etabliert war, was das Cafè Franconofurd nun auch anstrebt. Um einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, reicht eine schmale Tischreihe an der Hauswand als Sommergarten nicht aus. Deren Verbreiterung ist nicht möglich, ohne die Fußgänger zu behindern. Die Tatsache, dass es sich bei dem gewünschten Sommergarten um zwei Anwohnerparkplätze handelt, hat auch in anderen Fällen im Stadtteil keine grundsätzlichen Probleme für die Genehmigung bereitet, zumal die Einführung des Parkraum-Management-Systems ansteht. Insofern sollte hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten. Gerade angesichts von Corona und der Tatsache, dass es sich um eine Neugründung handelt, die immer zu begrüßen ist, sollten dem Cafè Franconofurd keine Steine in den Weg gelegt werden und eine ausreichende Sommergartenfläche in Form der zwei Anwohnerparkplätze zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2141 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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