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Waldspielplatz Schwanheim: Erneuerung des maroden Jägerzaunes
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 entstanden aus Vorlage: OF 1288/6 vom 24.04.2020 Betreff: Waldspielplatz Schwanheim: Erneuerung des maroden Jägerzaunes Der Magistrat wird gebeten, den maroden Jägerzaun am Schwanheimer Waldspielplatz durch einen stabileren Zaun zu ersetzen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Da der Jägerzaun am Waldspielplatz durchgefault ist, können sich die Wildschweine immer wieder einen Zutritt zu dem Park verschaffen, was dazu führt, dass die Rasenflächen umgedreht werden. Des Weiteren könnte sich aufgrund des maroden Jägerzaunes eine Rotte innerhalb des Geländes verstecken, wodurch es tagsüber zu gefährlichen Situationen mit Kindern und Parkbesuchern kommen könnte. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 07.05.2021 mit 8.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1211 Anregung vom 19.01.2021, OA 668 Anregung vom 04.05.2021, OA 7 Antrag vom 05.12.2021, OF 275/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1313 Aktenzeichen: 67 2
Schwanheim: Zaun um den Waldspielplatz Schwanheim finanziert aus Mitteln des Ortsbeirates 6 zeitnah und mangelfrei fertigstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 275/6 Betreff: Schwanheim: Zaun um den Waldspielplatz Schwanheim finanziert aus Mitteln des Ortsbeirates 6 zeitnah und mangelfrei fertigstellen Vorgang: OIB 408/20 OBR 6; ST 1211/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. zu erklären, warum die Errichtung des oben genannten Zaunes mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt und noch immer nicht abgeschlossen ist; 2. dafür zu sorgen, dass die Mängel bei der Errichtung des Zaunes beseitigt werden; 3. zu prüfen und berichten, ob die tatsächliche Ausführung der Errichtung des Zauns der Ausschreibung und dem Angebot entspricht; 4. zu erklären, ob die Maßnahme am 07.05.2021 abgerechnet wurde, wie in der OIB 408 vom 12.5.2020 angegeben ist, obwohl die Baumaßnahme nicht fertiggestellt wurde. Begründung: Mit der Errichtung des Zaunes um den Waldspielplatz wurde nach den Sommerferien 2020 begonnen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1211). Die Errichtung ist bis heute nicht abgeschlossen. Die bereits fertigen Abschnitte sind mangelhaft (siehe Fotodokumentation). Die Zaunsegmente sind nicht mit Bodenschluss montiert, sodass Wildscheine sich Zugang zum Waldspielplatz verschaffen und hier die Grünflächen zerstören können. Der Zaun ist nicht durchgängig an der Stelle errichtet worden, an der sich der alte Zaun befand. Auf der Ostseite ist der Zaun zu dem Tischtennis-Haus geführt worden, sodass das Tischtennis-Haus in die Einfriedung des Waldspielplatzes mit einbezogen worden ist. Hierdurch hat sich der Bauunternehmer ca. 50m Zaun gespart, allerdings ist dadurch die Fläche des umfriedeten Waldspielplatzes verkleinert worden. Fraglich ist, ob das Bauunternehmen hierdurch eine Einsparung vornimmt, die es sich aber gleichwohl vergüten lässt. Das ist zu überprüfen. Fotodokumentation; Karte Nach einem Jahr sind weite Teil der Umfriedung des Waldspielplatzes noch nicht fertiggestellt (Foto: Antragssteller) Zaunsegmente sind nicht bündig mit dem Erdboden montiert, so dass Wildschweine eindringen und die Grünflächen zerstören können. (Foto: Antragsteller) Wildschweine haben bereits jetzt den bestehenden Abstand zum Boden weiter untergraben. (Foto: Antragsteller) markierte Stellen kennzeichnen die Stellen, an denen eine Abkürzung genommen wurde. (Karte 1:1000; Ausschnitt plan AS, Stadtplanungsamt) Tischtennis-Haus ist in die Umfriedung des Waldspielplatzes mit einbezogen worden. War das so ausgeschrieben? (Foto: Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1211 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1313 2022 Die Vorlage OF 275/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Zaun um den Waldspielplatz Schwanheim finanziert aus Mitteln des Ortsbeirates 6 zeitnah und mangelfrei fertigstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1313 entstanden aus Vorlage: OF 275/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Zaun um den Waldspielplatz Schwanheim finanziert aus Mitteln des Ortsbeirates 6 zeitnah und mangelfrei fertigstellen Vorgang: OIB 408/20 OBR 6; ST 1211/20 Der Magistrat wird aufgefordert: 1. zu erklären, warum die Errichtung des oben genannten Zaunes mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt und noch immer nicht abgeschlossen ist; 2. dafür zu sorgen, dass die Mängel bei der Errichtung des Zaunes beseitigt werden; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die tatsächliche Ausführung der Errichtung des Zaunes der Ausschreibung und dem Angebot entspricht; 4. zu erklären, ob die Maßnahme am 07.05.2021 abgerechnet wurde, wie in Zusammenhang mit der Vorlage vom 12.05.2020, OIB 408, mitgeteilt wurde, obwohl die Baumaßnahme nicht fertiggestellt ist . Begründung: Mit der Errichtung des Zaunes um den Waldspielplatz wurde nach den Sommerferien 2020 begonnen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1211). Die Errichtung ist bis heute nicht abgeschlossen. Die bereits fertigen Abschnitte sind mangelhaft (siehe Fotodokumentation). Die Zaunsegmente sind nicht mit Bodenschluss montiert, sodass sich Wildschweine Zugang zum Waldspielplatz verschaffen und hier die Grünflächen zerstören können. Der Zaun ist nicht durchgängig an der Stelle errichtet worden, an der sich der alte Zaun befand. Auf der Ostseite ist der Zaun zu dem Tischtennishaus geführt worden, sodass das Tischtennishaus in die Einfriedung des Waldspielplatzes miteinbezogen worden ist. Hierdurch hat sich der Bauunternehmer circa 50 Meter Zaun gespart, allerdings ist dadurch die Fläche des umfriedeten Waldspielplatzes verkleinert worden. Fraglich ist, ob das Bauunternehmen hierdurch eine Einsparung vornimmt, die es sich aber gleichwohl vergüten lässt. Das ist zu überprüfen. Fotodokumentation/Karte: Nach einem Jahr sind weite Teile der Umfriedung des Waldspielplatzes noch nicht fertiggestellt. Zaunsegmente sind nicht bündig mit dem Erdboden montiert, sodass Wildschweine eindringen und die Grünflächen zerstören können. Wildschweine haben bereits jetzt den bestehenden Abstand zum Boden weiter untergraben. Das Tischtennishaus ist in die Umfriedung des Waldspielplatzes miteinbezogen worden. War das so ausgeschrieben? Die markierten Stellen kennzeichnen die Stellen, an denen eine Abkürzung genommen wurde (Karte 1:1000; Ausschnitt planAS, Stadtplanungsamt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 786 Aktenzeichen: 67 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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