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Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauun
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 254/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des Ortsbezirkes 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für ein Lichtimmissionsschutz-Gutachten im Turnus von fünf Jahren (Licht-Viewer) für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete im OBR 11, insbesondere Fechenheim Nord- und Süd und Seckbach, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Durch die Verabschiedung einer "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie) im Mai 1993 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstmals den zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des Begriffs "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des BImSchG zur Verfügung gestellt. Diese Richtlinie soll Basis für die Erstellung eines jährlichen Gutachtens werden. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Neben erhebliche Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbevölkerung und deren Nutzung der Wohnungen werden auch Tiere in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahme von Industrie- und Gewerbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 55 2022 Die Vorlage OF 254/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des Ortsbezir
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 14.03.2022, EA 55 entstanden aus Vorlage: OF 254/11 vom 07.03.2022 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des Ortsbezirkes 11 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für ein Lichtimmissionsschutz-Gutachten im Turnus von fünf Jahren (Licht-Viewer) für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete im Ortsbezirk 11, insbesondere Fechenheim Nord- und Süd und Seckbach, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Durch die Verabschiedung einer "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie) im Mai 1993 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstmals den zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des Begriffs "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des BImSchG zur Verfügung gestellt. Diese Richtlinie soll Basis für die Erstellung eines jährlichen Gutachtens werden. Die Emissionszunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Neben erhebliche Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbevölkerung und deren Nutzung der Wohnungen werden auch Tiere in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung bedarf einer besonderen Rücksichtnahme von Industrie- und Gewerbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 55 wird im Rahmen der Vorlage E 43 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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