Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher…
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Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des Ortsbezirkes 11
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, ein Lichtimmissionsschutz-Gutachten im Turnus von fünf Jahren für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete im Ortsbezirk 11 zu erstellen. Dies soll dazu dienen, schädliche Umwelteinwirkungen durch Licht auf die umliegende Wohnbebauung zu mindern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
g des Ortsbezirkes 11
Der Ortsbeirat möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
für ein Lichtimmissionsschutz-Gutachten im Turnus von fünf Jahren (Licht-Viewer) für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete im OBR 11, insbesondere Fechenheim Nord- und Süd und Seckbach, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen.
Begründung
Durch die Verabschiedung einer "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie) im Mai 1993 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstmals den zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des Begriffs "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des BImSchG zur Verfügung gestellt. Diese Richtlinie soll Basis für die Erstellung eines jährlichen Gutachtens werden. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Neben erhebliche Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbevölkerung und deren Nutzung der Wohnungen werden auch Tiere in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahme von Industrie- und Gewerbe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022Sie sind hierOFOF 254/11Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende WohnbebauunOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2022EAEA 55Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des OrtsbezirEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme