Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch…
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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des Ortsbezirkes 11
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, ein Lichtimmissionsschutz-Gutachten im Turnus von fünf Jahren für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete im Ortsbezirk 11 zu erstellen. Dies ist notwendig, um die schädlichen Umwelteinwirkungen durch Licht zu mindern und die Lebensqualität der Anwohner zu schützen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Für ein Lichtimmissionsschutz-Gutachten im Turnus von fünf Jahren (Licht-Viewer) für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete im Ortsbezirk 11, insbesondere Fechenheim Nord- und Süd und Seckbach, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen.
Begründung
Durch die Verabschiedung einer "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie) im Mai 1993 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstmals den zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des Begriffs "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des BImSchG zur Verfügung gestellt. Diese Richtlinie soll Basis für die Erstellung eines jährlichen Gutachtens werden. Die Emissionszunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Neben erhebliche Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbevölkerung und deren Nutzung der Wohnungen werden auch Tiere in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung bedarf einer besonderen Rücksichtnahme von Industrie- und Gewerbe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 254/11Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende WohnbebauunOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2022Sie sind hierEAEA 55Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Lichtimmissionsschutz zur Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbebauung des OrtsbezirEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
22.02 Umweltcontrolling
Ausgaben 2025: 6 Mio € · im Antragsjahr 2022 5 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)