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Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 226/16 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert das derzeitige Angebot der beiden Kleinmüllplätze in Bergen und Enkheim in keiner Weise einzuschränken. Begründung: Schon im vergangenen Jahr wurde auf beiden Kleinmüllplätzen keine weiße Ware (z. B. Kühl-, Gefrierschränke) mehr angenommen. Diese Geräte müssen jetzt zu den Deponien in Kalbach oder Bornheim transportiert werden. Im Laufe des Januars 2024 soll angeblich auch die Abgabe von Elektrokleingeräten nicht mehr möglich sein. Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass bei beiden Kleinmüllplätzen in Bergen sowie Enkheim nach und nach das Angebot reduziert wird und im Endergebnis die Schließung zu befürchten ist. Gemäß §82 Abs. 3 HGO ist der Ortsbeirat bei allen wichtigen Angelegenheiten zu hören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.01.2024, OF 233/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF233/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 233/16 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten Vorgang: OF 225/16 2024; OF 226/16 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) dafür zu sorgen, dass der Kofferraumservice der beiden Kleinmüllplätze in Bergen und Enkheim vollumfänglich, d.h. mit allen bisherigen Angeboten der Müllentsorgung, erhalten bleibt und auch zukünftig in keiner Weise eingeschränkt wird; b) die Entsorgung von haushaltsüblichen Feuerlöschern auf diesen Kleinmüllplätzen anzubieten. Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, weil sich das Angebot in den Kleinmüllplätzen von Bergen und Enkheim verringert hat. Auch der FES Services-App ist zu entnehmen, dass dort tatsächlich bestimmte Arten von Müll (Elektrokleingeräte etc.) nicht mehr aufgeführt sind. Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass bei beiden Kleinmüllplätzen in Bergen sowie in Enkheim nach und nach das Angebot weiter reduziert wird und im Endergebnis eine Schließung zu befürchten ist. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass er gemäß § 82 Absatz 3 zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören ist und gemäß § 3 Absatz 1 GOOBR hierzu Vorschläge machen darf. Darüber hinaus wird auf den Grenzänderungsvertrag verwiesen, in dem im § 6 Absatz 5 ebenfalls festgehalten wird, dass vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke in Bergen-Enkheim eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen ist. Der Ortsbeirat 16 fordert nachdrücklich, dieses Anhörungsrecht zu beachten und verlangt, dass der Kofferraumservice der Kleinmüllplätze vollumfänglich erhalten bleibt und die Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2024, OF 226/16 Antrag vom 08.01.2024, OF 225/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4992 2024 Die Vorlage OF 233/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt b) wie folgt geändert wird: "Sollte das nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, ein geeignetes Ersatzkonzept vorzulegen, in dem regelmäßig Elektrokleingeräte bei einem mobilen Elektrosammelmobil in Bergen-Enkheim abgegeben werden können." Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vertreter der FES einzuladen, um ihre Erkenntnisse aus den geplanten Umfragen und Projekten vorzustellen und inwieweit hier Vorschläge vom Ortsbeirat 16 aufgegriffen werden konnten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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