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Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1257 entstanden aus Vorlage: OF 153/9 vom 17.11.2021 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße und Haeberlinstraße rings um die Baustelle auf dem ehemaligen Gelände des Evangelischen Regionalverbands wieder aufzuheben. Begründung: Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Zusammenhang mit der Baustelle auf dem ehemaligen Gelände des Evangelischen Regionalverbands führt zu vermehrtem Ausweichverkehr in andere Straßen und ist auch in der Sache unverhältnismäßig. Der erforderliche Freiraum kann auch durch die temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der gegenüberliegenden Straßenseite geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.03.2022, OF 219/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 820 Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1908 entstanden aus Vorlage: OF 219/9 vom 13.03.2022 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße Vorgang: OM 1257/21 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, der Anregung des Ortsbeirats vom 02.12.2021, OM 1257, nachzukommen oder aber zu erklären, welche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 angeregt, die Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße wieder aufzuheben. Bislang ist weder die Einbahnstraßenregelung aufgehoben worden, noch eine Stellungnahme dazu eingegangen, weshalb der Anregung nicht Rechnung getragen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1714 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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