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Reflexion

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Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä.

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 212/5 Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä. Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten eingehalten werden, 2. die Bedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Müttern mit Kinderwagen zumutbar sind und den gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend sicher zu stellen. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck in den die Areale eingrenzenden Straßen vor allem von abends bis morgens, teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit größtenteils alle zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind (siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihrer Wohnung zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang - besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren, oder für Mütter mit Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße, Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 872 2016 Die Vorlage OF 212/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 872 entstanden aus Vorlage: OF 212/5 vom 19.10.2016 Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten eingehalten werden; 2. die Bedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Mütter mit Kinderwagen zumutbar sind und den gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend sichergestellt werden können. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck in den die Areale eingrenzenden Straßen, vor allem von abends bis morgens, teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit größtenteils zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind (siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihren Wohnungen zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang - besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren oder für Mütter mit Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße, Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 557 Antrag vom 04.11.2018, OF 1087/5 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3974 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4