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Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä.

Vorlagentyp: OFSPD
21 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä. Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten eingehalten werden, 2. die Bedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Müttern mit Kinderwagen zumutbar sind und den gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend sicher zu stellen. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck in den die Areale eingrenzenden Straßen vor allem von abends bis morgens, teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit größtenteils alle zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind (siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihrer Wohnung zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang - besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren, oder für Mütter mit Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße, Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße.

Inhalt

Antrag vom 19.10.2016, OF 212/5

Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä. Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten eingehalten werden, 2. die Bedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Müttern mit Kinderwagen zumutbar sind und den gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend sicher zu stellen.

Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck in den die Areale eingrenzenden Straßen vor allem von abends bis morgens, teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit größtenteils alle zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind (siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihrer Wohnung zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang - besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren, oder für Mütter mit Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße, Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. Oktober 2016Sie sind hier
    OFOF 212/5Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä.
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. November 2016OMOM 872Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.Direktanregung
  3. 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 557Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.Stellungnahme
  4. 4. November 2018OFOF 1087/5Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 23. November 2018OMOM 3974Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 6 · 04.11.2016
TO I, TOP 33
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 872 2016 Die Vorlage OF 212/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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