Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.
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Neues zu Teplitz-Schönauer-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 872 entstanden aus Vorlage: OF 212/5 vom 19.10.2016
Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten eingehalten werden; 2. die Bedingungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Mütter mit Kinderwagen zumutbar sind und den gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend sichergestellt werden können.
Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck in den die Areale eingrenzenden Straßen, vor allem von abends bis morgens, teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit größtenteils zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind (siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihren Wohnungen zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang - besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren oder für Mütter mit Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße, Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2016OFOF 212/5Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. ä.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2016Sie sind hierOMOM 872Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.Direktanregung
- 13. März 2017STST 557Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.Stellungnahme
- 4. November 2018OFOF 1087/5Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2018OMOM 3974Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)Direktanregung
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 372Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats