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Reflexion

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Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 169/13 Betreff: Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machen Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, die Ampelanlagen in und um Nieder-Erlenbach so aufzurüsten, dass seh- und hörbehinderte Menschen diese gefahrenlos überqueren können. Begründung: Es gibt auch in Nieder-Erlenbach seh- und hörbehinderte Menschen, die sich frei im Stadtteil und drumherum bewegen. Um ein gefahrloses Überqueren der Straßen, hier insbesondere der L3008 zu ermöglichen, müssen die Ampelanlagen so ausgestattet sein, dass ein Überqueren gefahrlos möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5680 2024 Die Vorlage OF 169/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5680 entstanden aus Vorlage: OF 169/13 vom 18.06.2024 Betreff: Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlagen in und um Nieder-Erlenbach so aufzurüsten, dass seh- und hörbehinderte Menschen diese gefahrenlos nutzen können. Begründung: Es gibt auch in Nieder-Erlenbach seh- und hörbehinderte Menschen, die sich frei im Stadtteil und drum herum bewegen. Um ein gefahrloses Überqueren der Straßen, hier insbesondere der L 3008, zu ermöglichen, müssen die Ampelanlagen so ausgestattet sein, dass ein Überqueren gefahrlos möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2025 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 13 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4