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Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften „Nonnenpfad 15 53“ verlaufenden Fußweges
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2020, OF 1632/5 Betreff: Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften "Nonnenpfad 15 - 53" verlaufenden Fußweges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften "Nonnenpfad 15 - 53" verlaufenden Fußweg ausreichend beleuchten zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften "Nonnenpfad 15 - 53" verlaufende Fußweg nicht beleuchtet ist. Da dieser Fußweg jedoch eine häufig genutzte Verbindung vom Buchrainplatz zu den Liegenschaften in der Wiener Straße darstellt, sollte dieser auch ausreichend beleuchtet werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5979 2020 Die Vorlage OF 1632/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5979 entstanden aus Vorlage: OF 1632/5 vom 25.04.2020 Betreff: Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweges Der Magistrat wird gebeten, den parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweg ausreichend beleuchten zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufende Fußweg nicht beleuchtet ist. Da dieser Fußweg jedoch eine häufig genutzte Verbindung vom Buchrainplatz zu den Liegenschaften in der Wiener Straße darstellt, sollte dieser auch ausreichend beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Beratung im Ortsbeirat: 4
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