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Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften „Nonnenpfad 15  53“ verlaufenden Fußweges

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.04.2020

Antrag Ortsbeirat

Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften „Nonnenpfad 15  53“ verlaufenden Fußweges

Details im PARLIS OF_1632-5_2020
15.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweges

Details im PARLIS OM_5979_2020
Partei(en): CDU SPD GRÜNE FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.04.2020, OF 1632/5 Betreff: Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften "Nonnenpfad 15 - 53" verlaufenden Fußweges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften "Nonnenpfad 15 - 53" verlaufenden Fußweg ausreichend beleuchten zu lassen.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften "Nonnenpfad 15 - 53" verlaufende Fußweg nicht beleuchtet ist. Da dieser Fußweg jedoch eine häufig genutzte Verbindung vom Buchrainplatz zu den Liegenschaften in der Wiener Straße darstellt, sollte dieser auch ausreichend beleuchtet werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5979 2020 Die Vorlage OF 1632/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme