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Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1562/1 Betreff: Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich des Gehweges im Abschnitt Weilburger Straße 17 bis 25 nicht mehr beparkt werden kann. Hierzu sind in geeigneter Weise Poller und Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich wird regelmäßig rücksichtslos zugeparkt, so dass Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In dem Abschnitt sind nicht genügend Möglichkeiten vorhanden um Räder anschließen zu können. Daher ist es gerechtfertigt, den Bereich durch Installation von Pollern und Radbügeln vor Falschparkenden zu sichern. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2021 Die Vorlage OF 1562/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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