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Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich des Gehweges im Abschnitt Weilburger Straße 17 bis 25 nicht mehr beparkt werden kann. Hierzu sind in geeigneter Weise Poller und Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich wird regelmäßig rücksichtslos zugeparkt, so dass Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In dem Abschnitt sind nicht genügend Möglichkeiten vorhanden um Räder anschließen zu können. Daher ist es gerechtfertigt, den Bereich durch Installation von Pollern und Radbügeln vor Falschparkenden zu sichern. Foto: Manuel Denkwitz

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