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Reflexion

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Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894 entstanden aus Vorlage: OF 721/6 vom 01.06.2018 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Vor dem Hintergrund des enormen Parkdrucks in Unterliederbach (ebenso wie in vielen Stadtteilen Frankfurts) wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Ausweichparkplatz am Friedhof Höchst wie in den vergangenen Jahren nachts unverschlossen bleiben kann. Sollte dies nicht möglich bzw. gewünscht sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen, die gegen eine Öffnung sprechen. Begründung: Bis Ende 2017 gab es für den vor knapp fünf Jahren errichteten Friedhofsparkplatz am Sossenheimer Weg keine Einschränkungen, sodass auch Anwohnerinnen und Anwohner den Parkplatz nutzen durften. Dies hat laut Aussage von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Entspannung der prekären Parksituation beigetragen. Ende des vergangenen Jahres wurde vom Grünflächenamt überraschend das Parken für Anwohnerinnen und Anwohner verboten, darüber hinaus wird der Parkplatz nunmehr außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten mit einer Schranke verschlossen. In dem dem Ortsbeirat vorliegenden Schriftwechsel zwischen einem Anwohner und dem zuständigen Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten, wird die Schließung mit der "prekären nächtlichen Situation" mit "zunehmend(en) ... Drogengeschäften" sowie Belästigungen und Bedrohungen von Anwohnern durch Drogendealer begründet. Der Leiter des zuständigen 17. Polizeireviers widerspricht dieser Begründung. Nach seinen Aussagen ist der Parkplatz polizeilich noch nie in Erscheinung getreten, weder aufgrund von Notrufen noch wegen Drogenhandels. Für letzteres sei er darüber hinaus wegen Lage und Anatomie völlig ungeeignet. Auch dem Regionalrat ist der Parkplatz noch nie negativ aufgefallen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind über die Schließung erbost, zumal es in der Vergangenheit zu keinerlei Konflikten zwischen Friedhofsparkern und ihnen gekommen ist. Solche werden auch vonseiten des Amtes nicht vorgebracht. Der hier im Fokus stehende Parkplatz ist ein Ausweichparkplatz - der Hauptparkplatz mit für Friedhofsparkern reservierten Plätzen befindet sich am Haupteingang des Friedhofs, der wegen seiner Entfernung von ca. 150 Metern zum Haupteingang von Friedhofsbesuchern nur schwach frequentiert wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner können die Sperrung nicht nachvollziehen und wünschen sich die bis Dezember des vergangenen Jahres geltende Regelung zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 325 Antrag vom 07.11.2021, OF 233/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088 Aktenzeichen: 67 4

Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088 entstanden aus Vorlage: OF 233/6 vom 07.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof Vorgang: V 894/18 OBR 6; ST 1875/18 Bis Ende 2017 wurde der Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof nicht nur von Friedhofbesucherinnen und Friedhofbesuchern, sondern auch von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Dann wurde der Platz mit einer Schranke versperrt und die Parkzeiten auf die Öffnungszeiten des Friedhofs beschränkt. Diese Beschränkung gilt weiterhin. Aktuell ist die Schranke nach einem Defekt abgebaut und der Parkplatz wird zum Parken genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, erneut zu prüfen, den Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs wieder für Anwohnerinnen und Anwohner offiziell zu öffnen, und darüber zu berichten . Begründung: Selbstverständlich soll der Friedhof den Besucherinnen und Besuchern voll zur Verfügung stehen. Es macht angesichts der Parksituation im Stadtteil jedoch Sinn, bereits zum Parken genutzte Flächen auch für andere Nutzerinnen und Nutzer freizugeben, wenn diese nicht von der eigentlichen Zielgruppe in Anspruch genommen werden. Der Magistrat hat diese Idee in der Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1875, schon einmal theoretisch angedacht. Es ist an der Zeit, die Voraussetzungen noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 4

Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage?

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1240/6 Betreff: Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage? Vorgang: V 894/18 OBR 6; ST 1875/18; ST 325/19; OM 1088/21 OBR 6; ST 606/22 Der Ausweichparkplatz für den Höchster Friedhof am Sossenheimer Weg ist bereits seit 2018 in der Diskussion. Im Auskunftsersuchen V 894 aus 2018 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Parkplatz nachts unverschlossen bleiben kann. Grund dieser Anfrage war, dass Ende 2017 eine Schranke installiert wurde, sodass der Parkplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs nicht mehr zugänglich war. In seiner endgültigen Stellungnahme ST 325/2019 berichtet der Magistrat, dass er bereit ist, "aufgrund der fehlenden Parkplätze im angrenzenden Wohngebiet (. .), auf die nächtliche Schließung der Schranke zu verzichten". Nach einer erneuten Nachfrage, zu prüfen, ob der Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs für alle geöffnet werden kann (OM 1088/2021), berichtet der Magistrat: "Aufgrund der Initiative des Ortsbeirats ist die Schranke zum Friedhofsparkplatz seit Längerem außer Betrieb genommen. Die Dauer der Parkzeit wurde auf zwei Stunden begrenzt. Für Friedhofsbesucher ist es schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dies führt immer wieder zu Beschwerden bei der Friedhofsverwaltung. Daher ist aus Sicht des Fachamtes die derzeitige Situation unbefriedigend. Eine grundsätzliche Öffnung des Friedhofsparkplatzes wird nicht befürwortet. Das Parken zu den Zeiten, in denen der Friedhof geschlossen ist, wird weiterhin toleriert" (ST 606/2022). Dies vorausgeschickt, möge der der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Beschwerden sind bisher bei der Friedhofsverwaltung eingegangen? 2. Ist bekannt, z.B. durch Kontrollen, wie viele Anwohnerinnen und Anwohner zu Zeiten, in denen der Friedhof geöffnet ist, auf diesem Parkplatz stehen? 3. Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt (siehe Foto: Beschilderung)? 4. Gibt es neue Erkenntnisse zu den in der ST 1875/2018 beschriebenen Müllablagerungen und dort abgewickelten Drogengeschäften? Anlage: Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 325 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1208 2025 Die Vorlage OF 1240/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4