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Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1173/1 Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5227 2024 Die Vorlage OF 1173/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der angestammten Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung) zu verhindern." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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