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Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 1154/5 Betreff: Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben. Begründung: In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gem. § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gem. § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 69 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5630 2024 Die Vorlage OF 1154/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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