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Reflexion

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Vorzeitige Verlängerung des bestehenden Mietvertrages über die Liegenschaft Eschenheimer Tor 3 an die Landwirtschaftliche Rentenbank

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225 Betreff: Vorzeitige Verlängerung des bestehenden Mietvertrages über die Liegenschaft Eschenheimer Tor 3 an die Landwirtschaftliche Rentenbank Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Der vorzeitigen Verlängerung des bestehenden Mietvertrages bis zum 31.03.2045 wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt: Mieter: Landwirtschaftliche Rentenbank, Hochstraße 2, 60311 Frankfurt am Main. Mietfläche: Gemarkung Frankfurt, Flur 39, Flurstück 39/2, hält 137 m2, Eschenheimer Tor 3 gastronomisch genutztes Pavillongebäude. Mietzweck: Unterbringung einer Trafoanlage sowie gastronomische Nutzung. Eine Untervermietung ist gestattet. Mietzins: Nettomiete 569,27 € monatlich zuzüglich Verwaltungsgebühr von 19,92 € monatlich und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 183,00 €, insgesamt 772,19 € monatlich. Wertsicherung: Indexierung bei Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) um mehr als 5 % Begründung: A. Zielsetzung Die in den 1950er Jahren erbauten Gebäude Hochstraße 2, Eigentümer ist die Landwirtschaftliche Rentenbank, und das im städtischem Eigentum stehende Pavillongebäude Eschenheimer Tor 3, bilden ein unter Denkmalschutz stehendes Gesamtensemble. Im Pavillongebäude befindet sich, neben der gastronomischen Fläche, auch eine Trafoanlage welche der Versorgung des Hauptgebäudes der Rentenbank dient, diese jedoch auch die umliegende öffentliche Straßenbeleuchtung und die Ampelanlagen mit Strom versorgt. Da der Pavillon optisch und funktionell mit dem Gebäude Hochstraße 2 verbunden ist, besteht bereits seit vielen Jahren ein Mietvertrag mit der Rentenbank. Der aktuelle Vertrag hat noch eine Laufzeit bis maximal zum 31.03.2030. Die Rentenbank wird das Gebäude Hochstraße 2 grundlegend sanieren und in diesem Zusammenhang auch die Trafoanlage, welche ebenfalls aus den 50er Jahre stammt und nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht, erneuern und vergrößern. Zudem soll der gastronomische Bereich umgestaltet werden. Alle baulichen Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt geplant und durchgeführt. Im Einzelnen ist beabsichtigt die gestaffelte Fassade der Ostseite und den Eingangsbereich auf der Nordseite, den bauzeitlichen Entwurfs- und Detailplänen nachzubilden, die Fenster zu erneuern und die ehemals vorhandene Mosaikverkleidung an der Brüstung wiederherzustellen. Der Traforaum wird, um die Anforderungen der Rhein-Main Netzdienste zu erfüllen, vergrößert und so verlegt, dass die denkmalgeschützte Raumfigur des Pavillongebäudes nicht gestört wird. Auf der Westseite wird ein Panoramafenster eingebaut, so dass sich der Gastraum in Richtung der Wallanlagen öffnet. Das Dach bleibt größtenteils bestehen und erhält eine extensive Dachbegrünung mit neuer Wärmedämmung. Lüftungs-, Heizungs-, und Sanitäranlagen werden auf den neusten Stand der Technik gebracht. Insgesamt beabsichtigt die Landwirtschaftliche Rentenbank in die Herrichtung des Pavillons ca. 850.000,00 € zu investieren und nochmals ca. 150.000,00 € in die Erneuerung des Trafos. Im Hinblick auf diese Investitionen, möchte die Rentenbank den bestehenden Mietvertrag vorzeitig verlängern. B. Alternativen Bestellung eines Erbbaurechtes. Dies wird jedoch von der Landwirtschaftlichen Rentenbank nicht gewünscht. C. Lösung Der jetzige Vertrag mit der Rentenbank endet 31.03.2030. Im Hinblick auf die zu tätigen Investitionen wird der Vertrag vorzeitig bis zum 31.03.2045 verlängert. D. Kosten Der Stadt Frankfurt am Main entstehen keine Kosten. Für die Nutzung des Gebäudes zahlt die Landwirtschaftliche Rentenbank einen Mietzins, es werden somit Einnahmen erzielt. Die Einbauten gehen nach Beendigung des Vertrages entschädigungsfrei in das Eigentum der Stadt Frankfurt über. Die Instandhaltung und Instandsetzung obliegt während der Vertragslaufzeit der Mieterin. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2024, OA 424 Antrag vom 17.12.2023, OF 1111/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 13.12.2023 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung OA 424 2024 1. Der Vorlage M 225 wird unter Hinweis auf die OA 424 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1111/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Passus in der M 225 unter Abschnitt A Zielsetzung am Ende des zweiten Absatzes zu ergänzen: "Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen werden nur in begründeten Ausnahmesituationen und mit dreifacher Ersatzpflanzung gestattet." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 424 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 225 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 424 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 225 = Ablehnung, OA 424 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 424 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4329, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 23-20

Ergänzung zur Verhinderung von Baumfällungen

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1111/1 Betreff: Ergänzung zur Verhinderung von Baumfällungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Passus in der M 225 unter Abschnitt A Zielsetzung am Ende des zweiten Absatzes zu ergänzen: "Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen werden nicht gestattet." Begründung: Die bisher vorgelegten Planungsansätze lassen befürchten, dass im Zuge der Neu- und Umbauarbeiten sowie der Baustelleneinrichtung einige alte, offenbar intakte und wertvolle Bäume gefällt werden und für immer sterben sollen. Das ist im Zeichen der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß und inakzeptabel. Auf den Vorhabenträger soll eingewirkt werden, Baumfällungen zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung OA 424 2024 1. Der Vorlage M 225 wird unter Hinweis auf die OA 424 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1111/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Passus in der M 225 unter Abschnitt A Zielsetzung am Ende des zweiten Absatzes zu ergänzen: "Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen werden nur in begründeten Ausnahmesituationen und mit dreifacher Ersatzpflanzung gestattet." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD

Ergänzung zur Verhinderung von Baumfällungen Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 424 entstanden aus Vorlage: OF 1111/1 vom 17.12.2023 Betreff: Ergänzung zur Verhinderung von Baumfällungen Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225, unter Abschnitt A. Zielsetzung am Ende des zweiten Absatzes folgenden Passus zu ergänzen: "Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen werden nur in begründeten Ausnahmesituationen und mit dreifacher Ersatzpflanzung gestattet." Begründung: Die bisher vorgelegten Planungsansätze lassen befürchten, dass im Zuge der Neu- und Umbauarbeiten sowie der Baustelleneinrichtung einige alte, offenbar intakte und wertvolle Bäume gefällt werden und für immer sterben sollen. Das ist im Zeichen der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß und inakzeptabel. Auf den Vorhabenträger soll eingewirkt werden, Baumfällungen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.01.2024 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 424 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 225 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 424 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 225 = Ablehnung, OA 424 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 424 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4329, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 67-0

Beratung im Ortsbeirat: 4