Ergänzung zur Verhinderung von Baumfällungen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen nicht zu gestatten. Dies geschieht, um den Erhalt alter und wertvoller Bäume im Kontext der Klimakrise zu sichern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Passus in der M 225 unter Abschnitt A Zielsetzung am Ende des zweiten Absatzes zu ergänzen:
"Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen werden nicht gestattet."
Begründung
Die bisher vorgelegten Planungsansätze lassen befürchten, dass im Zuge der Neu- und Umbauarbeiten sowie der Baustelleneinrichtung einige alte, offenbar intakte und wertvolle Bäume gefällt werden und für immer sterben sollen. Das ist im Zeichen der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß und inakzeptabel. Auf den Vorhabenträger soll eingewirkt werden, Baumfällungen zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2023MM 225Vorzeitige Verlängerung des bestehenden Mietvertrages über die Liegenschaft Eschenheimer Tor 3 an die Landwirtschaftliche RentenbankMagistratsvortrag
- 17. Dezember 2023Sie sind hierOFOF 1111/1Ergänzung zur Verhinderung von BaumfällungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024OAOA 424Ergänzung zur Verhinderung von Baumfällungen Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD