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Reflexion

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Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von Planungsmitteln

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von Planungsmitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 2012 (M 84) I. Der weiteren Planung der empfohlenen Variante 3i für die Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U4 Bockenheimer Warte - Ginnheim (Projekt U4-GH) gemäß Machbarkeitsstudie wird zugestimmt. Der Teilabschnitt 2 der Stadtbahnstrecke D wird in der Variante 3i vom Anschlussbauwerk an der unterirdischen Station Bockenheimer Warte über eine unterirdische Station am Campus Westend und den weiteren Stationen Bundesbank und Platensiedlung bis zur aktuellen Endhaltestelle Ginnheim geführt. II. Der Beauftragung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt GmbH (VGF) mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme wird zugestimmt. III. Die Stadt Frankfurt am Main stimmt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) für die Anweisung der Geschäftsführung der SWFH, die Geschäftsführung der VGF anzuweisen, 1. die Gesamtmaßnahme Projekt U4-GH auf Basis der mit Stadtverordnetenbeschluss § 2012 vom 14.07.2022 (M 84 vom 03.06.2022) beschlossenen Grundlagen in der hier beschlossenen Variante 3i als Bauherrin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu realisieren; 2. den Magistrat bei der Erstellung der Vorlage zur Genehmigung und Freigabe der Vorplanung sowie zur Freigabe weiterer Planungsmittel für die folgenden Planungsphasen zu unterstützen und hierfür insbesondere die Kostenschätzung, die Terminplanung sowie die Nutzen-Kosten-Untersuchung fortzuschreiben; 3. für das Vorhaben zur gegebenen Zeit - die Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten und zu betreiben; - die Aufnahme in die Kategorie A des ÖPNV-Programmes des Bundes nach § 6 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen; - sowie die Unterlagen für den zur Finanzierung erforderlichen Antrag auf Gewährung von Bundes- und Landeszuwendungen aufzustellen und der Bewilligungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen; - den Magistrat (vertreten durch das Dezernat XII) bei der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage zu unterstützen; 4. die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) zu beauftragen, das Projekt U4-GH in der hier beschlossenen Variante 3i zu realisieren und damit in Zusammenhang stehende Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben. IV. Der Magistrat wird zudem beauftragt, eine Vorlage zur Zustimmung der Vorplanung und Freigabe von weiteren Planungsmitteln sowie anschließend eine Bau- und Finanzierungsvorlage jeweils zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. V. Die erforderlichen städtischen Mittel in Höhe von 12 Mio. EUR netto für die weitere Planung (insbesondere für die Fertigstellung der Vorplanung) der Streckenvariante 3i und aller damit zusammenhängenden erforderlichen Aufgaben und Leistungen stehen in der Produktgruppe 16.11 - Förderung Öffentl. Personennahverkehr, Projektdefinition 5.007590 - Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim zur Verfügung und werden bewilligt und freigegeben. Hiervon stehen 3 Mio. EUR unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2024 durch den Magistrat. VI. Es dient zur Kenntnis, dass 1. mit Stadtverordnetenbeschluss § 2012 vom 14.07.2022 (M 84/2022) 1.512 TEUR bewilligt und freigegeben wurden, von denen bisher rund 1.035 TEUR verausgabt wurden; 2. die Finanzierung mit einem städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von voraussichtlich 12 Mio. EUR netto erfolgt; 3. Förderanträge für die Gesamtmaßnahme seitens der VGF geprüft werden. Begründung: A. Zielsetzung Die sogenannte D-Strecke im Frankfurter U-Bahnnetz besteht aktuell aus den Abschnitten D I (Hauptbahnhof - Bockenheimer Warte), D III (Ginnheim - Heddernheimer Landstraße) und D IV (die sogenannte "Riedbergspange"). Der Abschnitt D II soll die fehlende Verbindung zwischen den Stationen Bockenheimer Warte und Ginnheim schließen. Nachdem 2006 ein erster Anlauf zum Bau dieses Verbindungsabschnittes eingestellt wurde, beschloss die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2010 eine neue Untersuchung möglicher Trassenvarianten für die Verlängerung der Linie U4 von der Bockenheimer Warte bis nach Ginnheim (§ 9138 vom 16.12.2010). 2015 legte das Verkehrsdezernat einen ersten gutachterlich erstellten Ergebnisbericht vor, der die hohe verkehrliche Wirkung des sogenannten "Lückenschlusses" betonte und die planerische Weiterverfolgung der möglichen Streckenvarianten empfahl (B 292 vom 24.07.2015). Entsprechend erfolgte 2015 der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Planung der Verlängerung der Linie U4 fortzusetzen (§ 6613 vom 17.12.2015). 2017 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, das Projekt vertiefend zu prüfen und verschiedene Trassenvarianten ergebnisoffen vergleichend zu prüfen (§ 1429 vom 01.06.2017, Anlage 7). Im Rahmen dieser Prüfung wurden vier Variantengruppen mit insgesamt 16 Untervarianten entwickelt und bewertet. § Variante 1: Von Bockenheimer Warte über Europaturm direkt nach Ginnheim. § Variante 2: Von Bockenheimer Warte über Uni-Campus und Bundesbank nach Ginnheim. § Variante 3: Von Bockenheimer Warte über Uni-Campus und Europaturm nach Ginnheim. § Variante 4: Von Bockenheimer Warte südlich des Grüneburgparks über Uni-Campus und Europaturm nach Ginnheim. Im Juli 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass aufgrund der bisher erzielten Erkenntnisse die Korridor-Varianten 2 und 4 nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtungen stehen sollen (§ 2012 vom 14.07.2022). Im Rahmen des Berichts B 429 vom 04.11.2022 an die Stadtverordnetenversammlung erläuterte der Magistrat auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass die Varianten 1a, 1d und 3i in einer tiefergehenden und ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie untersucht werden. Alle vorbereitenden Untersuchungen haben gezeigt, dass die Herstellung des Abschnittes D II und damit die Verbindung zwischen den Stationen Bockenheimer Warte und Ginnheim für das Frankfurter U-Bahnnetz vorteilhaft sind: § Die Verlängerung der U4 ermöglicht eine zweite attraktive Verbindung aus den nördlichen Stadtteilen in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof und kann damit die überlastete A-Strecke (U1, U2, U3, U8) entlasten. § Zudem ermöglicht die neue Verbindung eine größere Flexibilität bei Störungen auf der A-Strecke, da Fahrgäste auf eine zweite Strecke ausweichen können. § Als zweite Nord-Süd-Achse ermöglicht die neue Verbindung eine Steigerung der Kapazität des Gesamtsystems. § Der Ausbau bedeutet damit eine signifikante Verbesserung des Angebots des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Frankfurt am Main. Eine noch größere Attraktivität des ÖPNV ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der erforderlichen Mobilitätswende von besonderer Bedeutung und Relevanz. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, der Stadtverordnetenversammlung eine Variantenentscheidung auf Grundlage der Ergebnisse von neutralen, ergebnisoffenen und wissenschaftlich basierten Untersuchungen sowie städtebaulichen Betrachtungen zu ermöglichen. Die Variantenentscheidung wiederum ermöglicht eine Fortsetzung des Planungsprozesses und im Folgenden die Realisierung dieser für den ÖPNV wichtigen Infrastrukturmaßnahme. B. Alternativen Keine C. Lösung Machbarkeitsstudie und Varianten Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden entsprechend des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung die Varianten 1a, 1d und 3i untersucht. Variante 1a: Bauweise: Tunnel wird abschnittsweise in offener Bauweise hergestellt, Länge Tunnelbauwerk: rd. 920 Meter Variante 1d: Bauweise: geschlossene Bauweise (Tunnelbohrmaschine), Länge Tunnelbauwerk: rd. 680 Meter Variante 3i: Bauweise: geschlossene Bauweise (Tunnelbohrmaschine), Länge Tunnelbauwerk: rd. 2,2 Kilometer (c)VGF Zur Bearbeitung der Machbarkeitsstudie wurden die städtischen Fachinstanzen wie Umweltamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt und Klimareferat sowie traffiQ und die VGF als Vorhabenträgerin einbezogen. Zudem wurden für die Machbarkeitsstudie Fachbeiträge und Gutachten einbezogen (abrufbar unter sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek): § Geotechnischer Untersuchungsbericht, § Hydrogeologische Vorerkundung, § Gutachterliche Stellungnahme zu Bestand und Wert von Bäumen und Grünanlagen, § Umweltverträglichkeits(UVP)-Vorprüfung, § Artenschutzprognose, § Tunnelbautechnische Voruntersuchung, § Nachhaltigkeitsbewertung unter Einbeziehung aller Fachbeiträge und Gutachten, § THG-Bilanzierung, § Ersteinschätzung im Hinblick auf Altstandorte und Altablagerungen, § Ersteinschätzung im Hinblick auf Naturschutz und Biodiversität, § Planerische Ausarbeitung und Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie. Nachhaltigkeit und Entscheidungsfindung Neben dieser obligatorischen technischen und ökologischen Betrachtung wurden die zu untersuchenden Varianten im Rahmen der Machbarkeitsstudie unter den Aspekten der Nachhaltigkeit in Anlehnung an den anerkannten Zertifizierungsstandard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) betrachtet und bewertet inklusive einer Ermittlung der CO2-Bilanz. Über den oben genannten Standard der DGNB hinausgehend wurde die Vielfalt an Kriterien methodisch auf die folgenden 16 projektspezifischen Hauptkriterien eingegrenzt und den nachfolgenden "Säulen der Nachhaltigkeit" zugeordnet: § ökologische Qualität § THG-Bilanz § Ressourcenverbrauch § Hydrogeologie und Grundwasser § Baumbestand und Grünanlagen § ökonomische Qualität § Baukosten § Fördermittel § Lebenszykluskosten Bauwerk § soziokulturelle Qualität § Sicherheit § Denkmalschutz § Immission und Schallschutz § Städtebau und Standort § städtebauliche Potenziale und Erschließung § Verdichtung Stadtraum § Bildung, Forschung und Entwicklung § Mobilitätswende § Prozessqualität § baubedingte Eingriffe § Bauweise Alle im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Ergebnisse und Erkenntnisse wurden diesen Kriterien zugeordnet, mit Hilfe des Instruments einer Wesentlichkeitsanalyse gewichtet und bewertet sowie in eine Nachhaltigkeits- und Entscheidungsmatrix überführt (abrufbar mit dem Erläuterungsbericht unter sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek). Sowohl die Kriterien als auch die Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Beteiligung aller relevanten Fachinstanzen erarbeitet. Zur Darstellung des Gesamtergebnisses der vergleichenden Betrachtung der Varianten untereinander wurde auf die in der Nachhaltigkeitsbewertung von Hochbauvorhaben etablierte Form der "Nachhaltigkeitsblume" zurückgegriffen. In der grafischen Darstellung sind die jeweiligen Einzelkriterien als Segmentteile der "Blume" dargestellt. Die Breite der Segmente beschreibt deren anteiliges Gewicht am Gesamtergebnis. Die Erfüllung eines Kriteriums durch eine Variante im Vergleich zu den anderen Varianten wird durch die farbliche Füllung des Segmentteils visuell verdeutlicht. In der Mitte der Blume ist der Gesamterfüllungsgrad anhand der Prozentzahl dargestellt. Auf Grundlage der Darstellung wird ersichtlich, dass die Variante 3i mit 84 Prozent den größten Gesamterfüllungsgrad im Vergleich zu den anderen beiden Varianten erreicht. Fazit Unter Berücksichtigung der hier getroffenen projektspezifischen Auswahl an Nachhaltigkeitskriterien und deren Wertung weist die Variante 3i die größte Erfüllung aller Kriterien auf und stellt somit insgesamt die nachhaltigste Variante unter dieser Betrachtungsform dar. D. Kosten 1. Bisher sind folgende Mittel unter Produktgruppe 16.11 - Förderung Öffentl. Personennahverkehr, Projektdefinition 5.007590, verausgabt: städtischer Investitionskostenzuschuss gemäß § 2012 (M84/2022): 915 TEUR städtische Ausgaben für die erste Nutzen-Kosten-Untersuchung 51 TEUR städtische Ausgaben für Baumgutachten 69 TEUR 1.035 TEUR 2. Investitionsbedarf: Der unter Beschlussziffer V. und VI. 1. angegebene weiterführende Investitionskostenschuss in Höhe von 12 Mio. EUR netto ist für die anstehenden erforderlichen Baunebenkosten (Planungs-, Projektmanagement-, Gutachterleistungen etc.) vorgesehen. 3. Finanzplanung mit Angabe der Jahresraten: Jahr Zuschuss 2025 3.000.000 EUR 2026 3.000.000 EUR 2027 6.000.000 EUR 4. Zugehörige Folgeinvestitionen Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden. Anlage 1_Erlaeuterungsbericht_Machbarkeitsstudie (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2025, NR 1131 Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2015, NR 1332 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 84 Anfrage vom 17.02.2025, A 338 Antrag vom 01.04.2025, OF 1000/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 15 Die Beratung und Abstimmung erfolgt im Rahmen der Bürgerinnen- und Bürgerrunde - TOP 4. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 16 und NR 1131 = Ablehnung) Gartenpartei (M 16 = Ablehnung, NR 1131 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Huber, Zieran, Papke, Luxen, Dr. Schulz. Schwichtenberg, Nagel, Dr. Mehler-Würzbach, Ditfurth und Ritter sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5776, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025

Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und NutzenKostenUntersuchung für den Lückenschluss der U 4

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP

Beratung im Ortsbeirat: 4