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Reflexion

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Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2735 entstanden aus Vorlage: OF 627/5 vom 06.10.2008 Betreff: Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob auf der Sandhofstraße an der Ampel in Höhe des Blutspendedienstes Fahrbahnschwellen angebracht werden können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeit einer Aufpflasterung des Radweges Kennedyallee stadtauswärts über die Sandhöfer Allee zu prüfen. Begründung: An der Sandhofstraße gefährden von der Deutschordenstraße abbiegende Autofahrer die bevorrechtigten Radfahrer und Fußgänger. Ähnlich ist die Situation auch an der Sandhöfer Allee, wo von der Kennedyallee abbiegende Autofahrer die Radfahrer leicht übersehen. Dazu kommt die Sichtbehinderung durch die Einbauten der Tankstelle. Eine Fahrbahnschwelle bzw. Aufpflasterung bewirkt ein Abbremsen des Kfz und damit einen früheren Sichtkontakt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2009, ST 132 Antrag vom 07.04.2015, OF 1065/5 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4236 Aktenzeichen: 66 0

Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee?????

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2009, ST 132 Betreff: Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee Der Radweg in der Sandhofstraße im Bereich der Deutschordenstraße ist für abbiegende Fahrzeuge gut zu erkennen und unterscheidet sich nicht von vergleichbaren Situationen im Stadtgebiet. Hier ist der Radweg zur Fahrbahn hin ordnungsgemäß abgesenkt. Da an dieser Stelle keine Unfälle zu verzeichnen sind, sollte hier auf eine Aufpflasterung, auch im Hinblick auf hier verkehrende Rettungsfahrzeuge, verzichtet werden. Auch in der Sandhöfer Allee im Bereich der Kennedyallee sollte auf eine Aufpflasterung im Hinblick auf hier verkehrende Rettungsfahrzeuge, verzichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2735 Antrag vom 07.04.2015, OF 1065/5 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4236

Mehr Sicherheit an der Einmündung Sandhofstraße/Deutschordenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 1065/5 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Sandhofstraße/Deutschordenstraße Vorgang: OM 2735/08 OBR 5; ST 132/09 Der Magistrat wird gebeten, den Gefahrenpunkt an der Fuß- und Radwegquerung über die Sandhofstraße in Höhe des Blutspendedienstes zu entschärfen. Dies könnte durch eine Aufpflasterung gewährleistet werden, wie im Antrag OM 2735/2008 angeregt, alternativ durch eine Einfärbung der Querung oder durch das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) Begründung: Der Fuß- und Radweg verläuft in dem Bereich weit entfernt von der Straße und zudem noch hinter den Trambahnschienen. Das unterscheidet ihn von Radwegen, die direkt neben der Straße verlaufen, sodass Radfahrende nicht unmittelbar im Blickbereich des Kraftfahrzeugverkehrs sind. Die Fahrzeugführer sind zudem häufig ortsfremde Besucher der Uniklinik. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat hat als Antwort auf einen ähnlichen Antrag des OBR (OM 2735/2008) argumentiert, dass der Radweg sich nicht von vergleichbaren Situationen in der Stadt unterscheidet (ST 132/2009). Die täglichen Beobachtungen vor Ort zeigen aber das Gegenteil. Der Magistrat führte weiter aus, dass es noch keine Unfälle gegeben habe. Dies ist jedoch nur der Tatsache geschuldet, dass die meisten Radfahrenden den Gefahrenpunkt kennen und dementsprechend defensiv fahren, abbremsen und trotz Vorfahrt dem Autoverkehr gegebenenfalls Vorrang gewähren. Darauf sollte sich die Verwaltung jedoch nicht verlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2735 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2009, ST 132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1065/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4236 2015 Die Vorlage OF 1065/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4