Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Zu 1.) Der in der Anregung genannte gemeinsame Fuß- und Radweg, stellt gegenüber gleichgelagerten, parallel zu Fahrbahnen verlaufenden Wegen im Stadtgebiet keine Besonderheit dar. So ist auch jederzeit beim Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr bei Dunkelheit und Gegenverkehr die Gefahr gegeben, geblendet zu werden. Dagegen wirkt gerade am genannten Streckenabschnitt entlang des Schwanheimer Ufers der vorhandene ca. 1,00m breite Schutzstreifen mit Schutzplanke und Hecke zwischen Fahrbahn und Fuß-Radweg als Blendschutz. Da es sich hier um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg handelt, steht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme aller Nutzer an oberster Stelle und dies bedingt besonders für Radfahrer, ihre Geschwindigkeit den Sichtbedingungen wie auch den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Aus vorgenannten Gründen kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprochen werden. Zu 2.) Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, durch Schutzgeländer und Bepflanzung auf der einen und dem begrünten Schutzstreifen auf der anderen Seite, ist für alle Nutzer des Fuß- und Radweges dessen Führung und Verlauf sehr gut sichtbar und bedarf keiner weiteren Verdeutlichung. Weiterhin wäre eine Markierung auf dem vorhandenen Pflasterbelag nicht dauerhaft haltbar und dadurch sehr unterhaltungsintensiv. Auch diesen Punkt betreffend weist dieser Weg keine Ausnahmen im Vergleich mit vielen anderen gleichartigen Fuß- und Radwegen im Stadtgebiet auf. Aus vorgenannten Gründen kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 Antrag vom 07.04.2015, OF 1063/5 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085

Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 1063/5 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Niederräder Mainufer, in Höhe der Bürostadt, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, fahren RadfahrerInnen und laufen FußgängerInnen in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten, durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In der ST 738/12 spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn FahrradfahrerInnen sind gezwungen den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4085 2015 Die Vorlage OF 1063/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4