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Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt

Vorlagentyp: OFGRÜNE
166 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

am Mainufer in Höhe Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Niederräder Mainufer, in Höhe der Bürostadt, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, fahren RadfahrerInnen und laufen FußgängerInnen in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten, durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In der ST 738/12 spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn FahrradfahrerInnen sind gezwungen den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren.

Inhalt

Antrag vom 07.04.2015, OF 1063/5

Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Niederräder Mainufer, in Höhe der Bürostadt, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren.

Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen Autobahnbrücke und Einmündung Lyoner Straße, fahren RadfahrerInnen und laufen FußgängerInnen in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten, durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In der ST 738/12 spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn FahrradfahrerInnen sind gezwungen den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2012STST 738Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe BürostadtStellungnahme
  2. 7. April 2015Sie sind hier
    OFOF 1063/5Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 24. April 2015OMOM 4085Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der BürostadtDirektanregung
  4. 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 1078Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der BürostadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 40 · 24.04.2015
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4085 2015 Die Vorlage OF 1063/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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