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Reflexion

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Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 265/12 vom 15.08.2013 Betreff: Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach? Der Magistrat wird gebeten, dem dringenden Bedarf an seniorengerechten Wohnungen im Bereich Kalbach zu entsprechen und dafür Sorge zu tragen, dass zügig entsprechende Wohngebäude auf den im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord ausgewiesenen Flächen für Altenwohnungen errichtet werden. Wenn der Investor die im Erbbaurecht vor Jahren von der Stadt Frankfurt erworbenen Flächen weiterhin ungenutzt lässt und seiner Bauverpflichtung nicht nachkommt, ist das Heimfallrecht auszuüben und ein anderer Bauträger auszusuchen. Begründung: Nach dem Bericht des Magistrats zur Partizipation Altersplanung bestehen im Bereich Kalbach keine Seniorenwohnungen oder Seniorenwohnanlagen. Die zwischenzeitlich im Neubaugebiet Riedberg errichteten Einrichtungen entsprechen durch ihre Lage und Kostenstruktur nicht dem Bedürfnis älterer Menschen aus Kalbach, die in ihrem vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben möchten. Das vor Jahren bereits aufgestellte Bauschild auf dem betreffenden Grundstück ändert nichts an der Tatsache, dass der Bauträger seine Bauverpflichtung bisher nicht erfüllt hat. Es besteht kein Verständnis, warum der Magistrat nicht auf die Erfüllung seiner Vertragsrechte dringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Aktenzeichen: 51

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2014, OF 386/12 Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen. Dem Ortsbeirat ist über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.8.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der ST 1582 vom 18.11.2013 mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 565 2014 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Betreff: Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet? Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob mit Fristende März 2015 ein Bauantrag für den Bau von seniorengerechten Wohnungen in Kalbach im Bereich "Lange Meile" vorliegt, oder ob die Frist zur Antragstellung nicht eingehalten wurde und der Magistrat nun endlich juristische Schritte einleitet, um das Erbbaugrundstück wieder in städtischen Besitz zu nehmen. Begründung: Trotz Bauverpflichtung ist das für Seniorenwohnungen ausgewiesene Grundstück seit vielen Jahren ungenutzt, obwohl in Kalbach eine starke Nachfrage nach altengerechten Wohnungen besteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1448 2015 Die Vorlage OF 476/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4