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Reflexion

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- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2024, B 79 Betreff: - Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3882 - NR 630/23 CDU, OM 4691/23 OBR 3, B 315/23 - Die städtischen Sportanlagen Hahnstraße (Niederrad), Goldstein, Rebstock, Babenhäuser Landstraße (Sachsenhausen), Dornbusch, Nieder-Eschbach und Bockenheim, das Stadion am Brentanobad sowie den Sportpark Preungesheim sind mit Defibrillatoren ausgestattet und das städtische Personal ist in der Bedienung unterwiesen. Auch die städtischen Großsporthallen (Eissporthallen, Süwag Energie Arena und Sportzentrum Kalbach) sind mit Defibrillatoren ausgestattet, die jedoch aktuell nur den Mitarbeitenden zugänglich sind. Hier wird für 2024 eine Lösung angestrebt, diese öffentlich zugänglich zu machen. Hinsichtlich der angeregten Ausstattung auch von vereinsbetriebenen Sportanlagen weisen wir auf die Branddirektion hin, wonach durch die Anschaffung und öffentliche Zurverfügungstellung der Geräte Folgekosten und Pflichten entstehen, wie die regelmäßige Sichtprüfung, den regelmäßigen Austausch der Batterien und Elektroden sowie die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach Anwendung des Gerätes. Zudem ist die Unterweisung von Ersthelfenden aus dem Kreis der Übungsleiter:innen oder Hausmeister:innen von Vorteil. Gerne steht das Sportamt den betreuenden Vereinen bei der Anschaffung von Defibrillatoren und den damit verbundenen, hier skizzierten Folgepflichten beratend zur Seite. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH befürwortet grundsätzlich das Aufstellen bzw. Anbringen von automatisierten, externen Defibrillatoren (AED) an geeigneten zentralen Orten. In diesem Zusammenhang müssen selbstverständlich mehrere Punkte geklärt werden, wie z.B. Wartung, Betreuung, etc. der AED sowie weiterreichende Pflichten aus rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem stellt das nasse Milieu, insbesondere in den Beckenbereichen von Schwimmbädern, ggfls. ein erhöhtes Risiko für Ersthelfer dar, bei der Nutzung eines AED einen gefährlichen elektrischen Schlag zu erleiden. Ebenfalls darf nicht vernachlässigt werden, dass ein schnell erfolgter Notruf sowie die umgehende Einleitung von Reanimationsmaßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) durch die Ersthelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die zur Lebensrettung entscheidenden beiden und elementaren Kriterien sind. Ein AED kann lediglich als sekundäres, zusätzliches Hilfsmittel gesehen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2024, OF 682/3 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2023, NR 630 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 315 Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4691 Anregung vom 06.06.2024, OA 466 Bericht des Magistrats vom 22.07.2024, B 285 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage B 79 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Vorlage B 79 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 79 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 466 2024 1. Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4665, 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.04.2024

Kostenübernahme Defibrillatoren für Vereinsgelände

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2024, OF 682/3 Betreff: Kostenübernahme Defibrillatoren für Vereinsgelände Der B 79 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass den Vereinen ein städtischer Zuschuss zum Kauf von Defibrilatoren gewährt wird, wenn die Vereine im Gegenzug für die Unterhaltung und Schulung von Ersthelfenden aufkommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.02.2024, B 79 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 79 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 466 2024 1. Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4