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Reflexion

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Verleihung der Römerplakette bei Verhinderung der zu ehrenden Person auch durch den Ortsbeirat möglich machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 211/15 Betreff: Verleihung der Römerplakette bei Verhinderung der zu ehrenden Person auch durch den Ortsbeirat möglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, es dem Ortsbeirat zu ermöglichen, die Römerplakette in den Fällen, in denen den zu ehrenden Personen eine Teilnahme an der Verleihung aus persönlichen Gründen nicht möglich war, diese verleihen zu können. Begründung: Die Römerplakette wird in Anerkennung eines langjährigen ehrenamtlichen Wirkens für die Stadt Frankfurt am Main verliehen. Dies geschieht regelmäßig in feierlicher Atmosphäre in der Paulskirche. Hin und wieder kommt es jedoch vor, dass zu ehrende Personen an der Veranstaltung nicht persönlich teilnehmen können. In diesen Fällen wird die Römerplakette, ziemlich unpersönlich, per Kurierdienst übersandt. Da die Römerplakette eine Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement ist, sollte sie auch in einem würdigen Rahmen überreicht werden. Dies könnte durch den Ortsbeirat, vertreten durch den Ortsvorsteher, beispielsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung geschehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 327 2023 Die Vorlage OF 211/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verleihung der Römerplakette bei Verhinderung der zu ehrenden Person auch durch den Ortsbeirat möglich

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 356 Betreff: Verleihung der Römerplakette bei Verhinderung der zu ehrenden Person auch durch den Ortsbeirat möglich Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4831 - OA 327/23 OBR 15 - Die Römerplakette wird laut Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt am Main regelmäßig nach festgelegten Kriterien verliehen. Die Überreichung dieser Ehrung wurde seit Jahren in feierlich festlichem Rahmen in einer Veranstaltung im Kaisersaal verliehen. Aufgrund der Corona Situation und der damit verbundenen Abstandsregeln wurde diese Veranstaltung in die Paulskirche verlegt. Der Termin für die Verleihung wird rechtzeitig vor der Veranstaltung mittels Einladung an den betreffenden Personenkreis übermittelt (Versand mindestens 4 Wochen vorher). Hierbei richtet sich die Uhrzeit nach den Bedürfnissen der berufstätigen zu Ehrenden (Beginn in der Regel 18.00 Uhr), um möglichst vielen zu Ehrenden eine persönliche Teilnahme zu ermöglichen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, können die Ehrungsunterlagen entweder beim Protokoll persönlich abgeholt werden oder sie werden per Kurierdienst zugestellt. Grundsätzlich ist der Gedanke, statt einer Zustellung durch Kurierdienst eine Aushändigung durch den jeweiligen Ortsbeirat vornehmen zu lassen zu begrüßen, stellt dies doch einen feierlicheren Rahmen dar als die bisher praktizierte Form. Die Überreichung von Plakette und zugehöriger Urkunde wird gem. § 30 Nr. 4 der städtischen Ehrungsordnung durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin im Beisein der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers vorgenommen. Die Überreichung durch den zuständigen Ortsbeirat sollte jedoch subsidiär erfolgen, d.h. lediglich zum Einsatz kommen, wenn die Geehrte/der Geehrte an der zentralen Überreichungsveranstaltung mit Überreichung durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin nicht teilnehmen konnte und nicht als Ersatz genutzt werden. Der Magistrat hat die Fachabteilung beauftragt, ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln und auszuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.02.2023, OA 327 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Die Vorlage B 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 05.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 356 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5485, 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2024 Aktenzeichen: 30-0

Beratung im Ortsbeirat: 4