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Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB I.1 Für das Gebiet Südlich Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 in Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.12.2020 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung - Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Neubebauung der Grundstücke des Hotels InterContinental geschaffen werden. Die derzeit bestehenden Nutzungen sollen im Rahmen der Sanierung des Hotels InterContinental um ein Bürogebäude an der Wilhelm-Leuschner-Straße sowie um ein Wohngebäude am Untermainkai ergänzt werden. - Ein neues Nutzungskonzept soll zudem eine Öffnung der Erdgeschosszone für die Öffentlichkeit ermöglichen. Des Weiteren ist es Ziel, den Straßenraum der Wilhelm-Leuschner-Straße sowie den des Untermainkais durch eine Blockrandbebauung städtebaulich neu zu fassen. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 274 Ä - Wiesenhüttenstraße - 1. Änderung wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 gelegenen Flächen reduziert. Begründung: Zu I. und II. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von rund 1,2 ha und befindet sich im Bahnhofsviertel der Stadt Frankfurt am Main. Davon entfallen ca. 1 ha auf Grundstücksfläche und ca. 0,2 ha auf Verkehrsfläche. Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße. Südlich wird der Geltungsbereich durch den Untermainkai begrenzt. Im Westen und Osten verläuft die Plangebietsgrenze entlang der privaten Grundstücksgrenzen der bestehenden Bebauung. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet ist mit dem Hotel InterContinental bebaut und von einer gemischten Bebauung aus Büros, Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Beherbergungsbetrieben umgeben. Die Baustruktur in der direkten Umgebung variiert hinsichtlich der Parzellen- und Baukörpergröße sowie der Geschossigkeit stark. Östlich im Block bestehen gründerzeitliche Strukturen mit baulichen Ergänzungen aus den letzten Jahren. Im Norden bilden große 5 bis 13-geschossige Bürokomplexe aus den 60ern, ein 18-geschossiges Hotel sowie ein neues Wohn- und Bürogebäude die prägende Baustruktur. Westlich grenzt ein 21-geschossiger Büroturm sowie eine Neubebauung mit Wohngebäuden an das Plangebiet an. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 938 eine gemischte Baufläche - Bestand dar. Die Straße Untermainkai wird von einem Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz überlagert. Der Bebauungsplan kann vollständig aus dem RegFNP entwickelt werden. Eine Änderung des RegFNP ist nicht erforderlich. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 938 überdeckt in Teilen den Bebauungsplan Nr. 274 - Wiesenhüttenstraße, rechtsverbindlich seit dem 04.09.1979. Er setzt im Bereich des Plangebiets Kerngebiet (MK) nach Baunutzungsverordnung 1968 mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,1 fest. Entlang der Bestandsbebauung des Hotels InterContinental ist eine solitäre Hochhausscheibe in der Mitte des Blocks mit 20 Vollgeschossen und jeweils niedriggeschossigen Anbauten nach Norden (zwei Vollgeschosse) und Süden (ein Vollgeschoss) festgesetzt. Darüber hinaus überlagert der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 938 in diesem Bereich den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 274 Ä - Wiesenhüttenstraße - 1. Änderung. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.05.1982 gefasst und mit Beschlüssen vom 26.01.1984 und 04.06.1993 ergänzt. Ziele des Bebauungsplans Nr. 274 Ä sind die Schließung der offenen Blockränder sowie eine bessere Nutzungsmischung durch die Schaffung eines 20% Wohnanteils unter gleichzeitiger Würdigung des Standorts für Büroflächen und dem Ausschluss von Vergnügungsstätten. Die Ziele des Bebauungsplans Nr. 274 Ä sollen nun für einen Teilbereich im Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 938 berücksichtigt werden. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 274 Ä wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 938 gelegenen Flächen reduziert. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Falls alle Anwendungsvoraussetzungen hierfür vorliegen, soll der Bebauungsplan Nr. 938 als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren sieht eine Umstrukturierung von bereits bebauten Bereichen vor und stellt somit eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Der Bebauungsplan tangiert keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Das Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Sofern die durch den Magistrat durchzuführende Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, wären alle Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB auf den Bebauungsplan Nr. 938 erfüllt. In diesem Fall soll das beschleunigte Verfahren angewendet und gemäß § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden soll, einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 in Verbindung mit § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Gestaltungssatzung Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 938 liegt innerhalb der Gestaltungssatzung Nr. 4 - Bahnhofsviertel, rechtsverbindlich seit dem 16.12.1981. Die Gestaltungssatzung trifft unter anderem Aussagen zur Gestaltung von Außenwänden, Fassaden und Werbeanlagen. Anlass, Erfordernis und Ziele Das bestehende Hotel InterContinental bedarf einer umfassenden Sanierung sowohl im Innenbereich als auch an der Fassade. Dies wurde seitens der Eigentümerschaft zum Anlass genommen, die zukünftige städtebauliche Struktur und Nutzungsmischung an diesem Standort neu zu denken und einen Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Stadt abzustimmen. Es ist beabsichtigt, das zentral auf dem Grundstück liegende Hotelgebäude entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße durch ein Gebäude mit Büroflächen sowie am Untermainkai durch Wohnbebauung zu ergänzen. Ein Anteil an gefördertem Wohnungsbau ist vorgesehen. In der Erdgeschosszone soll zukünftig ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Bereich entstehen, der die Wilhelm-Leuschner-Straße mit dem Untermainkai verbindet. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 274 zum Maß der baulichen Nutzung werden durch das geplante Vorhaben deutlich überschritten. Des Weiteren lassen die festgesetzten Baugrenzen keine straßenbegleitende Bebauung zu. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 938 soll durch die Schließung des Blockrandes in diesem Bereich die städtebauliche Zäsur in der Blockrandbebauung der Wilhelm-Leuschner-Straße und am Untermainkai behoben werden. Im Bereich des Hotels InterContinental springen die Baufluchten gegenwärtig entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße und des Untermainkais vom Blockrand zurück, wohingegen die Bebauung in der westlichen und östlichen Verlängerung am Blockrand orientiert ist. Des Weiteren soll durch die Etablierung von Wohnungen ein Beitrag zur Wohnraumversorgung ermöglicht und im Rahmen einer Nachverdichtung eine wünschenswerte innerstädtische Nutzungsmischung im Plangebiet ermöglicht werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Projektes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen werden. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 938 tritt der Bebauungsplan Nr. 274 im Überlagerungsbereich außer Kraft. Anlage _Lageplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.06.2021, OF 106/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 63 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Zurückstellung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 31 2021 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf OA 31 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 106/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, LINKE. und Volt gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); CDU, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 147, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 31 entstanden aus Vorlage: OF 106/1 vom 29.06.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss Vorgang: M 63/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Magistratsvorlage M 63 folgende Änderungen zu berücksichtigen: 1. Im Tenor unter Ziffer I.1: Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. In der Begründung sollen unter "Bebauungspläne" die zugehörigen Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen werden. 2. Im Tenor ist folgender Satz hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zu der Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist aufgrund der zusätzlichen Wohnnutzung und aufgrund der wenigen verfügbaren Kita-Plätze vorzusehen." Begründung: Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss. Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der Pkw-Verkehr und der Parkdruck sind jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher Pkw-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 441 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 31 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 479, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 441 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 479 - OA 31/21 OBR 1 - 1. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss § 375 vom 15.07.2021 für die Anwendung der Verfahren gemäß § 13 a und b BauGB ausgesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben und werden angewendet. Erläuterung zur Verfahrenswahl: Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB kann angewendet werden, wenn durch den Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm ausgewiesen wird. Ausgeschlossen ist dieses Verfahren, wenn das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert und/oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB bestehen. · Im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45" soll eine Grundfläche von ca. 7.650 qm ausgewiesen werden. Die maximal zulässige Grundfläche von 20.000 qm wird nicht überschritten. Für die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben besteht gemäß Anlage 1 Nr. 18.8 i.V.m. 18.1.1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG: · Diese ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter der Anlage 2 UVPG zu erwarten sind, da das bestehende Hotel lediglich umfassend saniert und die Zimmerzahl dabei von 467 Zimmer auf 458 Zimmer reduziert wird. · Es gibt keine Betroffenheit gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB (Natura2000-Gebiete). Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB entbindet nicht von der Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen. Für den in Rede stehenden Bebauungsplan werden Gutachten für die Themenschwerpunkte: Artenschutz, Klima, Verkehr und Lärm erarbeitet und die Ergebnisse in die Abwägung eingestellt. 2. Die Dachflächen des Neubauvorhabens sollen teilweise extensiv begrünt werden. Im Bereich des Wohngebäudes sowie des Bürogebäudes wird eine Doppelnutzung der Dachflächen durch eine intensive Dachbegrünung mit Pflanzbeeten sowie der Ausgestaltung von Dachterrassen für die Nutzer der Gebäude vorgesehen. Die Hochhausscheibe des Hotel InterContinental kann aufgrund der Hessischen Hochhausrichtlinie nicht begrünt werden. Die dort vorhandenen Flächen können, sofern es technisch möglich ist, gegebenenfalls für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Hierzu ist eine genauere Prüfung erforderlich. Die Gestaltung der Fassaden orientiert sich strukturell an der Gliederung der Fassade der prägenden Hotelscheibe. Eine Fassadenbegrünung ist nur in Teilbereichen vorgesehen. Das Wohngebäude erhält entlang seiner Laubengangerschließung eine begrünte Vorhangfassade. Des Weiteren werden die Einhausung sowie eine Technikfassade begrünt. Die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien kann baurechtlich nicht festgesetzt werden. Eine Aufnahme der Vorgabe in den Durchführungsvertrag wird geprüft. Für das Bauvorhaben muss, wie bei allen Bauvorhaben, die Vorgaben der Stellplatzsatzung berücksichtigt werden. Auf Grundlage der Satzung wird für das Bauvorhaben ein Mobilitätskonzept erstellt. Es wird innerhalb des Magistrats geprüft, wie der neu entstehende Bedarf an Kindergarten- und Schulplätzen gedeckt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 31 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.12.2021 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 72 Beschluss: a) Die Vorlage B 441 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 441 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 441 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1375, 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 22.03.2022 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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