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Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss

Vorlagentyp: OA
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 schlägt Änderungen am Bebauungsplan Nr. 938 für die Wilhelm-Leuschner-Straße vor, um umweltfreundliche Maßnahmen zu fördern und die Anzahl der Pkw-Stellplätze zu minimieren. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten und den Bedarf an Kita-Plätzen zu decken.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Magistratsvorlage M 63 folgende Änderungen zu berücksichtigen:

  1. Im Tenor unter Ziffer I.1: Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. In der Begründung sollen unter "Bebauungspläne" die zugehörigen Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen werden.
  2. Im Tenor ist folgender Satz hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zu der Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist aufgrund der zusätzlichen Wohnnutzung und aufgrund der wenigen verfügbaren Kita-Plätze vorzusehen."

Begründung

Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss. Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der Pkw-Verkehr und der Parkdruck sind jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher Pkw-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2021MM 63Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGBMagistratsvortrag
  2. 29. Juni 2021OFOF 106/1Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße AufstellungsbeschlussOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 29. Juni 2021Sie sind hier
    OAOA 31Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
    Anregung
  4. 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 441Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - AufstellungsbeschlussMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 1 · 14.09.2021
TO I, TOP 35
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 31 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung)

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