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Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 938 für die Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgeschlagen, da die Grundfläche unter 20.000 qm liegt und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ziel ist die Sanierung des bestehenden Hotels und die Schaffung von neuen Beherbergungsbetrieben.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss § 375 vom 15.07.2021 für die Anwendung der Verfahren gemäß § 13 a und b BauGB ausgesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben und werden angewendet. Erläuterung zur Verfahrenswahl: Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB kann angewendet werden, wenn durch den Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm ausgewiesen wird. Ausgeschlossen ist dieses Verfahren, wenn das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert und/oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB bestehen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45" soll eine Grundfläche von ca. 7.650 qm ausgewiesen werden. Die maximal zulässige Grundfläche von 20.000 qm wird nicht überschritten. Für die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben besteht gemäß Anlage 1 Nr. 18.8 i.V.m. 18.1.1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG: Diese ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter der Anlage 2 UVPG zu erwarten sind, da das bestehende Hotel lediglich umfassend saniert und die Zimmerzahl dabei von 467 Zimmer auf 458 Zimmer reduziert wird. Es gibt keine Betroffenheit gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB (Natura2000-Gebiete). Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB entbindet nicht von der Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen. Für den in Rede stehenden Bebauungsplan werden Gutachten für die Themenschwerpunkte: Artenschutz, Klima, Verkehr und Lärm erarbeitet und die Ergebnisse in die Abwägung eingestellt. Die Dachflächen des Neubauvorhabens sollen teilweise extensiv begrünt werden. Im Bereich des Wohngebäudes sowie des Bürogebäudes wird eine Doppelnutzung der Dachflächen durch eine intensive Dachbegrünung mit Pflanzbeeten sowie der Ausgestaltung von Dachterrassen für die Nutzer der Gebäude vorgesehen. Die Hochhausscheibe des Hotel InterContinental kann aufgrund der Hessischen Hochhausrichtlinie nicht begrünt werden. Die dort vorhandenen Flächen können, sofern es technisch möglich ist, gegebenenfalls für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Hierzu ist eine genauere Prüfung erforderlich. Die Gestaltung der Fassaden orientiert sich strukturell an der Gliederung der Fassade der prägenden Hotelscheibe. Eine Fassadenbegrünung ist nur in Teilbereichen vorgesehen. Das Wohngebäude erhält entlang seiner Laubengangerschließung eine begrünte Vorhangfassade. Des Weiteren werden die Einhausung sowie eine Technikfassade begrünt. Die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien kann baurechtlich nicht festgesetzt werden. Eine Aufnahme der Vorgabe in den Durchführungsvertrag wird geprüft. Für das Bauvorhaben muss, wie bei allen Bauvorhaben, die Vorgaben der Stellplatzsatzung berücksichtigt werden. Auf Grundlage der Satzung wird für das Bauvorhaben ein Mobilitätskonzept erstellt. Es wird innerhalb des Magistrats geprüft, wie der neu entstehende Bedarf an Kindergarten- und Schulplätzen gedeckt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2021MM 63Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGBMagistratsvortrag
  2. 29. Juni 2021OFOF 106/1Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße AufstellungsbeschlussOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 29. Juni 2021OAOA 31Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße AufstellungsbeschlussAnregung
  4. 17. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 441Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 441 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
GrüneÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 441 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 6 · 22.03.2022
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 441 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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