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Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 718/1 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des Vereins Sportfreunde 05 ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 05 (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 481) gezogen. Begründung: Der Verein FFV Sportfreunde 05 ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr als die Autobahnbrücke (A5) westlich des betreffenden Grundstücks eine "landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon belegenen Grundstücke des FFV Sportfreunde und des KGV Gutleut ohnehin eine "Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellt, die sinnvoller Weise bereits längst dem Gallus hätte zugeschlagen werden sollen. Zwar erscheint ein Zuschlag des Grundstücks des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort: Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig - bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des Vereins FFV Sportfreunde ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Vereins Sportfreunde 05 ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 310 2018 Die Vorlage OF 718/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage die Bezeichnung "Sportfreunde 05" durch die Bezeichnung "Sportfreunde 04" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Abwesenheit 1 LINKE.
Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 630 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Frankfurter Gebietsgliederung sieht eine kleinräumige Aufteilung in Stadtbezirke, Stadtteile und Ortsbezirke vor. Im Gegensatz zu den 16 Orts- und 123 Stadtbezirken sind die 46 Stadtteile nicht durch Satzung festgelegt und haben keine administrative Funktion. Sie dienen im Rahmen der kleinräumigen Gliederung ausschließlich statistischen Zwecken. Stadtteile, die eingemeindet wurden, behielten ihre ursprüngliche Abgrenzung und die entsprechende Ortsbezeichnung wie z. B. Griesheim, Nied und Bockenheim. Das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e.V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480 liegt im Stadtbezirk 542. Das Gelände befindet sich innerhalb der Gemarkungsgrenze des Stadtteils Griesheim. Durch Grenzänderungen soll das Gelände des Fußballvereins dem Stadtteil Gallus zugeordnet werden, während die Flächen des angrenzenden Kleingartenvereins Gutleut im Stadtteil Griesheim verbleiben sollen. Der Grenzverlauf zwischen den Stadtbezirken 164 und 542 sowie zwischen dem Ortsbeiräten 1 und 6 würde folglich quer durch Kleingartenanlagen unterschiedlicher Vereine verlaufen. Die Vorgabe bei Gebietsänderungen ist, klar erkennbare Grenzen abzubilden. Dabei werden vorhandene und geplante Bebauungen sowie bestehende Verkehrswege berücksichtigt und eine möglichst einheitliche Struktur und Nutzung innerhalb der entstehenden Teilgebiete angestrebt. Darüber hinaus ist die Einteilung des Stadtgebiets grundsätzlich auf Beständigkeit angelegt. Dies gewährleistet die Kontinuität in den Zuständigkeiten von Ortspolitik und Verwaltung, was auch im Interesse der Öffentlichkeit ist. Bei den vorgeschlagenen Anregungen sind diese Kriterien nicht erfüllt. Der Vorschlag wird daher nicht unterstützt. Aus Sicht des Magistrats käme allenfalls eine Verlegung der Grenze im Westen auf die Autobahn 5 und die Europabrücke in Betracht. Für die Neuordnung von Ortsbezirksgrenzen ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Betroffene Ortsbeiräte, hier die Ortsbeiräte 1 und 6, sind in allen wichtigen Angelegenheiten, zu hören und frühzeitig zu beteiligen. Ortsbezirksgrenzen können nur zum Ende der Wahlperiode geändert werden, also frühestens zu den Kommunalwahlen 2021. Anlage Karte mit derzeitigem Gebietsstand (2019) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2018, OA 310
Beratung im Ortsbeirat: 4
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