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Reflexion

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Bolongarostraße 109, Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption hier: Mehrkostenvorlage - § 100 HGO

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 183 Betreff: Bolongarostraße 109, Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption hier: Mehrkostenvorlage - § 100 HGO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 819 (M 220) Auf Antrag des Magistrats vom 03.12.2021 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalastes mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016, § 819 (M 220), ein Gesamtbetrag in Höhe von 38.598.222 € bewilligt und freigegeben wurde. b) die Maßnahme im Investitionsprogramm 2021 - 2024 in der Produktgruppe 30.01, Projektdefinition 5.001788, mit Gesamtkosten i. H. v. 41,78 Mio. € enthalten ist und hiervon bereits Mittel in Höhe von 3,11 Mio. € für die Integration des Porzellanmuseums in das "Bolongaro-Museum" veranschlagt sind. Eine separate Bau- und Finanzierungsvorlage hierzu befindet sich im Geschäftsgang. c) für den Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption - bislang 23,85 Mio. € verausgabt wurden (Stand 29.09.2021). d) der Gesamtinvestitionsbedarf für die Baumaßnahme gem. beigefügtem Kostendeckblatt um 11.782.659,98 € auf insgesamt 50.380.881,98 € gestiegen ist, zuzüglich der separat zu beschließenden 3.152.225,39 € für die Integration des Porzellanmuseums in das "Bolongaro-Museum". 2. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 11.782.659,98 € werden zur Kenntnis genommen. Es werden zunächst Mittel zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 6,375 Mio. EUR freigegeben. 3. Die Deckung erfolgt a) in Höhe von 5 Mio. € aus der Veranschlagung der PG 13.01, PD 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Die mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5888) zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 5 Mio. EUR aus dem Planjahr 2021, Investitionsprogramm 2021- 2024, für die Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalastes aufgehoben. Die Mittel in Höhe von 5 Mio. EUR werden hierfür auf die Produktgruppe 30.01, Projektdefinition 5.001788, übertragen. Eine Ausweitung des Haushaltes erfolgt hierbei nicht. b) in Höhe von 1,375 Mio. € aus der Veranschlagung der PG 20.1 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben, PSP-Element 5.010047 Grundschule Ost, Neubau (Planungsmittel). Die Mittel in Höhe von 1,375 Mio. EUR werden hierfür auf die Produktgruppe 30.01, Projektdefinition 5.001788, übertragen. Eine Ausweitung des Haushaltes erfolgt hierbei nicht. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Deckung der noch offenen Finanzierung in Höhe von 5.407.659,98 € im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 herbeizuführen. 5. Der Gesamtbetrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Begründung: A) Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016, § 819 (M 220) wurde die Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalastes bewilligt. Die Notwendigkeit der Maßnahmen für den in den Jahren 1772 bis 1775 erbauten und unter Denkmalschutz stehenden Bolongaropalast ergab sich aus einem schlechten baulichen und energetischen Allgemeinzustand. Brandschutztechnische Mängel, eine fehlerbehaftete technische Infrastruktur sowie altersbedingte Verschleißerscheinungen an Dach und Fassade waren unaufschiebbar zu beseitigen. Gleichzeitig galt es, das Gebäude behindertengerecht auszubauen und die Nutzung neu auszurichten. Im Februar 2017 wurde mit den Baumaßnahmen am Hauptgebäude begonnen. Die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes war für Ende des Jahres 2020 geplant. Zahlreiche Gründe bedingten zeitliche Verzögerungen, so dass die Fertigstellung des Gebäudes nunmehr im 2. Halbjahr 2023 erfolgen soll. Für die zeitlichen Verzögerungen und die damit einhergehenden Kostensteigerungen sind folgende Gründe maßgeblich: Ein aufgrund minderer Bausubstanz nicht vorhersehbarer Mehraufwand, der darauf zurückzuführen ist, dass trotz zahlreicher Sicherungsmaßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten, Abweichungen und Verschlechterungen zum Ursprungszustand eingetreten sind. Die Dachkonstruktion des Bolongaropalastes ist - gemessen an ihrem Alter, der bereits notdürftigen reparierten Dachundichtigkeiten und der mit Bauschutt verschütteten Traufbereiche - in einem vergleichsweise guten Zustand, jedoch mussten an vielen Stellen schadhafte Holzkonstruktionen ausgewechselt werden. Die Veränderungen an Holzdecken und Fachwerkwänden haben ebenfalls zu großen Schäden an den Holzteilen geführt. Hier wurde Echter Hausschwamm gefunden. Die Ausbesserungsarbeiten müssen so ausgeführt werden, dass die Stuckdecken nicht beschädigt werden. Nach Gerüststellung und genauer Inaugenscheinnahme konnte an den Fassaden erst der tatsächliche Schaden an den Sandsteingewänden festgestellt werden. Hier hat sich das Auftragsvolumen fast verdoppelt. Die vorgefundene Situation in den Gewerken Dachdecker- und Zimmermannarbeiten führen dazu, dass in den Folgegewerken wie Putz, Maler, Bodenbeläge und den dadurch erforderlichen längeren Gerüststandzeiten ebenfalls Mehrkosten zu erwarten sind. Die wesentlich höheren Schäden an der Gebäudesubstanz führen auch zu Mehrkosten in der Technik. Durch die längere Bauzeit musste die Bauheizung für drei Winterperioden vorgehalten werden. Die Termine für die Ausführung der Arbeiten können nicht mehr gehalten werden. Auf Grund technischer Widrigkeiten und der Gegebenheiten des Baugrunds konnte die technische Ausführung der Unterfangung von Aufzügen und tragenden Wänden nicht wie geplant ausgeführt werden. Die ursprünglich beauftragte Firma war der Anforderung nicht gewachsen. Es kam zur Kündigung und zur Neubeauftragung einer hochtechnisierten Tiefbaufirma, die darauf spezialisiert ist, in Gebäuden Bohrpfähle auf engstem Raum zu setzen. Auch hier haben sich die Kosten verdoppelt. Hinzu kommt noch die erschwerte Aufstellung des Baukrans. Der Baukran musste unter Berücksichtigung der in der Bolongarostraße verlaufenden Trassen aufgestellt werden. Die Trassen mussten dafür aufwendig überbaut werden. Ein weiterer Kostenpunkt ergab sich - zur Gewährleistung der Feuerwehrzufahrt in den Hof - durch die Tieferlegung der Durchfahrt. Die Kosten waren in den Ursprungsberechnungen nicht enthalten. Zudem hat die sehr angespannte Marktlage ebenfalls zu Mehrkosten bei den einzelnen Vergaben geführt. Das Amt für Bau und Immobilien rechnet mit ca.13 % Kostensteigerung in den Jahren 2017 bis 2020 und nochmals mit ca. 6 % bis ins Jahr 2023. Die Zahlen beruhen auf den Angaben zum Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. Auch aus diesem Grund erhöhten sich bei fast allen Ausschreibungen die Kosten gegenüber der Kostenberechnung von 2016. In die Kostenberechnung wurde zudem eine Summe von (netto) 690.794,99 € aufgenommen. Dies entspricht 7,5 % der Gesamtkosten und soll Kostensteigerungen durch die derzeit aktuelle Knappheit auf dem Weltmarkt für Baumaterial ausgleichen. Zusätzliche Honorarforderungen und weitere Nachforderungen der Planungsbüros auf Grund von Planungsänderungen, Bauzeitverlängerungen und Kündigungen von Firmen führen ebenfalls zu Kostensteigerungen. B) Alternativen Keine C) Lösung Die zusätzlichen Mittel werden wie beantragt bewilligt. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: Beschluss der STVV vom 15.12.2016 § 819 (M 220) 38.598.222,00 € Integration des Porzellanmuseums, separat zu beschließen 3.152.225,39 € Sollveränderung 2017, Ertüchtigung von Aufzügen 64.368,00 € Investitionsmehrbedarf 11.782.659,98 € Gesamtkosten 53.597.475,37 € 2. Für die Gesamtbaumaßnahme einschließlich des Mehrbedarfs ist folgender Finanzierungs- ablauf zu erwarten: 2021 9 Mio. € 2022 10 Mio. € 2023 8 Mio. € 2024 3,6 Mio. € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten - keine - c) Kapitalkosten Die Berechnungsgrundlage bilden die Mehrkosten in Höhe von 11.782.659,98 €. 1. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Verzinsung (2,25% / 2*) 132.554,92 € *Zinssatz für das Jahr 2021 gemäß HH-Rundschreiben 2. Abschreibung Abschreibung 235.653,20 € (Nutzungsdauer 50 Jahre) 2,00% Gesamtsumme Jahresfolgekosten 368.208,12 € c) Jahreserträge: 25.000,00 € Für das "Bolongaro-Museum" ist mit Einnahmen in Höhe von 25.000 € pro Jahr zu rechnen. Die Summe ergibt sich aus 20.000 € für gelöste Eintrittskarten und 5.000 € für Vermittlungsangebote wie Führungen, Workshops, Vorträgen und Einnahmen aus dem Shop/Merchandise. d) Leistungen Dritter: - keine - e) Stellenplanmäßige Auswirkungen: f) Sonstiges: Anlage _Kostendeckblatt (ca. 316 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2021, NR 205 Antrag vom 14.12.2021, OF 271/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 220 Anfrage vom 08.12.2021, A 67 Anregung vom 11.01.2022, OA 125 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 152 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 157 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 08.12.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 183 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen M 183 und NR 206 auf die Tagesordnung II der 8. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 205 wird abgelehnt. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 67 auf die Tagesordnung II der 8. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 67 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung in zwei Monaten überwiesen. Abstimmung: zu 1. a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 205) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); LINKE. (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ältestenausschusses am 09.12.2021, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen M 183 und NR 205 auf die Tagesordnung II der 8. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 205 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 205); LINKE. (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 183 = Ablehnung) 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 125 2022 1. Der Vorlage M 183 wird unter Hinweis auf OA 125 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 271/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der 3. Satz durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu den Baukosten endlich Transparenz herzustellen und künftig vierteljährlich zum Ende des Quartals über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung zu berichten." Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1045, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 61 00

Bolongaropalast: Endlich Transparenz über Kostenentwicklung herstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 271/6 Betreff: Bolongaropalast: Endlich Transparenz über Kostenentwicklung herstellen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 183 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu den Baukosten endlich Transparenz hergestellt wird und der Magistrat künftig vierteljährlich zum Ende des Quartals über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung berichtet. Zudem soll dargelegt werden, wie die Finanzierung der jährlichen Folgekosten (Personal- und Betriebskosten) sichergestellt wird. Begründung: Die Sanierung des Bolongaropalasts scheint sich zu einer endlosen Geschichte zu entwickeln. Ursprünglich für Frühjahr 2021 geplant, wird mittlerweile Herbst 2023 als Termin für die Fertigstellung genannt. Informiert wird nur sehr schleppend; Fragen zu den Verzögerungen und den Baukosten blieben zuletzt lange Zeit einfach unbeantwortet. Derweil eskalierte die Situation derart, dass Ende 2021 ein Baustopp drohte, hätte die Stadtverordnetenversammlung nicht innerhalb von wenigen Tagen einer Mehrkostenvorlage von knapp 12 Mio. Euro zugestimmt. Eine Anhörung und Beteiligung des Ortsbeirats 6 an der Beschlussfassung (entsprechend den Vorschriften des § 82 der HGO) war defacto nicht möglich. Um zu vermeiden, dass die Situation noch einmal derartig eskaliert und es womöglich doch noch zu einem Baustopp kommt, ist es dringend geboten, dass künftig Transparenz hergestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 183 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 125 2022 1. Der Vorlage M 183 wird unter Hinweis auf OA 125 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 271/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der 3. Satz durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu den Baukosten endlich Transparenz herzustellen und künftig vierteljährlich zum Ende des Quartals über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung zu berichten." Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4