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Reflexion

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Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH Vorgang: A 1228 LINKE. Zwischenbescheid des Magistrats vom 31.01.2011 Zwischenbericht: Im Rahmen einer sogenannten Planungswerkstatt prüfte der Magistrat in intensiver, offener Kooperation mit Bürger/-innen, auf welche Art und Weise der Atzelbergplatz und sein Umfeld städtebaulich aufgewertet werden kann. Ergebnisse dieses Planungsverfahrens ist ein integriertes Planungskonzept, das in einem eigenständigen Magistratsvortrag der Stadtverordnetenversammlung noch in diesem Jahr zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden wird. Elemente des Planungskonzepts sind im wesentlichen der Umbau des Atzelberplatzes, die Herstellung eines "Kirchplatzes", die Errichtung eines beide Plätze verbindenden Gebäudes, die Aufwertung der "grünen" Verbindung zwischen "Kirchplatz" und Wilhelmshöher Straße, der Bau einer Kindertagesstätte sowie ein Einzelhandelsmarkt mit darüber liegenden Wohnungen. Die Sinnhaftigkeit eines Einzelhandelsmarktes kann nach Auffassung des Magistrats am besten im Rahmen des integrierten Planungskonzeptes beurteilt werden - insofern wird zur Beantwortung einiger Fragen der A 1228 auf die nachfolgende Magistratsvorlage verwiesen. Vorweg ist folgendes zu berichten: Die ABG Frankfurt Holding GmbH ist grundsätzlich bereit, sich bei der Realisierung des Planungskonzepts zu beteiligen. Sie hat daher Grunderwerbsverhandlungen aufgenommen. Ein Engagement der ABG Frankfurt Holding GmbH wird aber nur insoweit erfolgen, als das integrierte Planungskonzept die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung findet. Bezüglich der Entwicklung von Einzelhandelsstandorten in Frankfurt am Main gelten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Dieses formuliert als zentrales Ziel, vorhandene wohnortnahe Versorgungszentren zu erhalten und zu stärken. Der Magistrat vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass gerade kleine Läden oft eine kommunikative und soziale Funktion erfüllen, dass aber die kommunalen Möglichkeiten, auf die Erhaltung kleiner Läden positiv Einfluss zu nehmen, eng begrenzt sind. Angesichts des Strukturwandels im Einzelhandel ist es nach Auffassung des Magistrats in vielen Fällen angezeigt, kleinteilig strukturierte Versorgungszentren durch Ansiedlung eines großen Einzelhandelsmarktes als Frequenzbringer zu unterstützen. Wenn dies auf Grund der Parzellen- und Baustruktur nicht gelingt, kann aber auch eine kleinräumliche Verlagerung von Versorgungszentren oder eine Ergänzung durch neue Standorte angemessen sein - sofern es sich um Standorte handelt, die in Wohngebiete integriert sind und die (auch) zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar sind. Der angedachte neue Einzelhandelsstandort zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelberplatz ist ein solcher Ergänzungsstandort, der nach Auffassung des Magistrats hervorragend in die umgebenden Wohngebiete integriert ist. Seine Lage, seine Tragfähigkeit für Einzelhandel und die Wechselwirkungen zu vorhandenen Einzelhandelsstandorten werden im angekündigten Magistratsvortrag näher erläutert werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 Antrag vom 27.09.2010, OF 484/11 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2010, A 1228 Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 341 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 27.09.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 1203 2010 1. Die Vorlage B 565 wird unter Hinweis auf OA 1203 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 484/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP; bei Enthaltung LINKE. 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 76 Beschluss: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 565 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Beschlussausfertigung(en): § 9034, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 § 262, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2011 Aktenzeichen: 92 40

Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 27.09.2010 Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den geplanten Wohnungsbau auf dem Gelände der katholischen Kirchengemeinde Maria-Rosenkranz in der Wilhelmshöher Straße 67 zügig umzusetzen; 2. die Planung zum Bau eines Lebensmittelsupermarktes an gleicher Stelle einzustellen; 3. die Planung dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmitteldiscounter in der Atzelbergsiedlung sowie der Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 Pkw-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin und beschreibt die Problematik folgendermaßen: a) Der aufgrund seiner zu geringen Betriebsgröße/Angebotsvielfalt nicht mehr zeitgemäße REWE-Markt (Wilhelmshöher Straße 145) würde perspektivisch aus dem Markt ausscheiden. Für einen Teil der Bevölkerung bedeutete dies allerdings eine Verschlechterung der fußläufigen Erreichbarkeit des Vollsortimentangebotes. Im Falle einer Schließung des heute in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße 145 bestehenden REWE-Marktes könnte es zu "Frequenzrückgängen" für die umliegenden kleinflächigen Anbieter kommen. b) Auf den bestehenden Lidl-Lebensmitteldiscounter in der Arolser Straße würde die Neuansiedlung ebenfalls Auswirkungen haben, die allerdings nicht existenzgefährdend seien. c) Das zusätzliche Verkehrsaufkommen würde ca. 760 Pkw-Kunden pro Tag im Jahresdurchschnitt betragen. Für An- und Abfahrten vom Plangrundstück errechneten sich damit im werktäglichen Durchschnitt circa 1.520 zusätzliche Verkehrsbewegungen. Unter den Gesichtspunkten der Verkehrsbelastung und der Verkehrssicherheit würden von dem Vorhaben nicht unerhebliche Wirkungen ausgehen. Die Verkehrsanbindung über die Wilhelmshöher Straße lässt die Erhöhung der Verkehrsbelastung als problematisch erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2011, ST 213 Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 341 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 76 Beschluss: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9034, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010

Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte. Kein neuer Lebensmittel-Supermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565

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Beratung im Ortsbeirat: 4