Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565
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Neues zu Wilhelmshöher Straße per E-MailInhalt
Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 27.09.2010
Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den geplanten Wohnungsbau auf dem Gelände der katholischen Kirchengemeinde Maria-Rosenkranz in der Wilhelmshöher Straße 67 zügig umzusetzen; 2. die Planung zum Bau eines Lebensmittelsupermarktes an gleicher Stelle einzustellen; 3. die Planung dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen.
Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmitteldiscounter in der Atzelbergsiedlung sowie der Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 Pkw-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin und beschreibt die Problematik folgendermaßen:
a) Der aufgrund seiner zu geringen Betriebsgröße/Angebotsvielfalt nicht mehr zeitgemäße REWE-Markt (Wilhelmshöher Straße 145) würde perspektivisch aus dem Markt ausscheiden. Für einen Teil der Bevölkerung bedeutete dies allerdings eine Verschlechterung der fußläufigen Erreichbarkeit des Vollsortimentangebotes. Im Falle einer Schließung des heute in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße 145 bestehenden REWE-Marktes könnte es zu "Frequenzrückgängen" für die umliegenden kleinflächigen Anbieter kommen.
b) Auf den bestehenden Lidl-Lebensmitteldiscounter in der Arolser Straße würde die Neuansiedlung ebenfalls Auswirkungen haben, die allerdings nicht existenzgefährdend seien.
c) Das zusätzliche Verkehrsaufkommen würde ca. 760 Pkw-Kunden pro Tag im Jahresdurchschnitt betragen. Für An- und Abfahrten vom Plangrundstück errechneten sich damit im werktäglichen Durchschnitt circa 1.520 zusätzliche Verkehrsbewegungen. Unter den Gesichtspunkten der Verkehrsbelastung und der Verkehrssicherheit würden von dem Vorhaben nicht unerhebliche Wirkungen ausgehen. Die Verkehrsanbindung über die Wilhelmshöher Straße lässt die Erhöhung der Verkehrsbelastung als problematisch erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2010BB 565Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHMagistratsbericht
- 27. September 2010Sie sind hierOAOA 1203Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565Anregung
- 27. September 2010OFOF 484/11Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte. Kein neuer Lebensmittel-Supermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565Ortsbeiratsantrag · SPD
- 31. Januar 2011STST 213Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHStellungnahme
- 29. August 2011BB 341Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHMagistratsbericht
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 95 WochenBB 290Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme)