Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH
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- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565
Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH Vorgang: A 1228 LINKE. Zwischenbescheid des Magistrats vom 31.01.2011 Zwischenbericht: Im Rahmen einer sogenannten Planungswerkstatt prüfte der Magistrat in intensiver, offener Kooperation mit Bürger/-innen, auf welche Art und Weise der Atzelbergplatz und sein Umfeld städtebaulich aufgewertet werden kann. Ergebnisse dieses Planungsverfahrens ist ein integriertes Planungskonzept, das in einem eigenständigen Magistratsvortrag der Stadtverordnetenversammlung noch in diesem Jahr zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden wird. Elemente des Planungskonzepts sind im wesentlichen der Umbau des Atzelberplatzes, die Herstellung eines "Kirchplatzes", die Errichtung eines beide Plätze verbindenden Gebäudes, die Aufwertung der "grünen" Verbindung zwischen "Kirchplatz" und Wilhelmshöher Straße, der Bau einer Kindertagesstätte sowie ein Einzelhandelsmarkt mit darüber liegenden Wohnungen. Die Sinnhaftigkeit eines Einzelhandelsmarktes kann nach Auffassung des Magistrats am besten im Rahmen des integrierten Planungskonzeptes beurteilt werden - insofern wird zur Beantwortung einiger Fragen der A 1228 auf die nachfolgende Magistratsvorlage verwiesen. Vorweg ist folgendes zu berichten: Die ABG Frankfurt Holding GmbH ist grundsätzlich bereit, sich bei der Realisierung des Planungskonzepts zu beteiligen. Sie hat daher Grunderwerbsverhandlungen aufgenommen. Ein Engagement der ABG Frankfurt Holding GmbH wird aber nur insoweit erfolgen, als das integrierte Planungskonzept die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung findet. Bezüglich der Entwicklung von Einzelhandelsstandorten in Frankfurt am Main gelten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Dieses formuliert als zentrales Ziel, vorhandene wohnortnahe Versorgungszentren zu erhalten und zu stärken. Der Magistrat vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass gerade kleine Läden oft eine kommunikative und soziale Funktion erfüllen, dass aber die kommunalen Möglichkeiten, auf die Erhaltung kleiner Läden positiv Einfluss zu nehmen, eng begrenzt sind. Angesichts des Strukturwandels im Einzelhandel ist es nach Auffassung des Magistrats in vielen Fällen angezeigt, kleinteilig strukturierte Versorgungszentren durch Ansiedlung eines großen Einzelhandelsmarktes als Frequenzbringer zu unterstützen. Wenn dies auf Grund der Parzellen- und Baustruktur nicht gelingt, kann aber auch eine kleinräumliche Verlagerung von Versorgungszentren oder eine Ergänzung durch neue Standorte angemessen sein - sofern es sich um Standorte handelt, die in Wohngebiete integriert sind und die (auch) zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar sind. Der angedachte neue Einzelhandelsstandort zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelberplatz ist ein solcher Ergänzungsstandort, der nach Auffassung des Magistrats hervorragend in die umgebenden Wohngebiete integriert ist. Seine Lage, seine Tragfähigkeit für Einzelhandel und die Wechselwirkungen zu vorhandenen Einzelhandelsstandorten werden im angekündigten Magistratsvortrag näher erläutert werden.Nebenvorlage: Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 Antrag vom 27.09.2010, OF 484/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2010AA 1228Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG.Frankfurt Holding.GmbHSTVV-Anfrage · LINKE.
- 27. August 2010Sie sind hierBB 565Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHMagistratsbericht
- 27. September 2010OAOA 1203Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565Anregung
- 27. September 2010OFOF 484/11Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte. Kein neuer Lebensmittel-Supermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565Ortsbeiratsantrag · SPD
- 31. Januar 2011STST 213Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHStellungnahme
- 29. August 2011BB 341Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHMagistratsbericht
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 290Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP; bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte