S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 26.06.2025, V 1225 entstanden aus Vorlage:
OF 900/3 vom
11.06.2025 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent
ahnden Vorgang: B
152/20; F 2347/24
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische
Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem
04.04.2019 entwickelt haben und wieviele Planstellen
hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der
Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden;
c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die
Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung
des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im
Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weiteren Maßnahme geplant sind,
Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insbesondere Parken ohne gültige
Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr
eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels
"Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz
vorliegt. Begründung: Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024
von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung
entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch
im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken
zu verhindern.
In seinem Bericht vom 03.04.2020,
B 152, teilt der Magistrat mit: "Die Personalverfügbarkeit der Städtische
Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus
Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die
Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur
Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet
werden." Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt
den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn
Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen. Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung
unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in
seiner Antwort auf die Vorlage vom 14.03.2024, F 2347, feststellt.
Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sogenannte
"Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt
einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In
Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes
Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025
eine Rechtsgrundlage geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2020, B 152
Frage vom
14.03.2024, F 2347
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1629
Vorlagentyp: V
ID: V_1225_2025
Erstellt: 26.06.2025
Aktualisiert: 25.09.2025
Parser Lab: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
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