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Vorlagentyp: V ID: V_1225_2025 Erstellt: 26.06.2025 Aktualisiert: 25.09.2025

Parser Lab: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Auskunftsersuchen
 vom 26.06.2025, V 1225 entstanden aus Vorlage: 
            OF 900/3 vom
 11.06.2025   Betreff:  Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent
 ahnden  Vorgang:  B
 152/20; F 2347/24  
   Der Magistrat wird gebeten zu berichten,   a) wie sich die Planstellen für städtische
 Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem
 04.04.2019 entwickelt haben und wieviele  Planstellen
 hiervon derzeit besetzt sind;   b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der
 Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden;
  c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die
 Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung
 des ruhenden Verkehrs zu erhöhen;   d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im
 Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird;   e) ob und welche weiteren Maßnahme geplant sind,
 Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insbesondere Parken ohne gültige
 Parkerlaubnis) zu ahnden;   f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr
 eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels
 "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz
 vorliegt.     Begründung: Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024
 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung
 entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch
 im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken
 zu verhindern.   
In seinem Bericht vom 03.04.2020,
 B 152, teilt der Magistrat mit:    "Die Personalverfügbarkeit der Städtische
 Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus
 Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die
 Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur
 Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet
 werden."   Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt
 den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn
 Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen.    Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung
 unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in
 seiner Antwort auf die Vorlage vom 14.03.2024, F 2347, feststellt.
 Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sogenannte
 "Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt
 einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In
 Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes
 Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025
 eine Rechtsgrundlage geschaffen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 3
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Bericht des
 Magistrats vom 03.04.2020, B 152 
            Frage vom
 14.03.2024, F 2347
            Stellungnahme
 des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1629
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen