S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2025, ST 1395 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche -
Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
Der Magistrat der Stadt
Frankfurt weist darauf hin, dass die Milieuschutzsatzungen der
Stadt Frankfurt auf der Grundlage von § 172 Abs.1 Ziff. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) erlassen wurden. Ziel dieser Satzungen ist ausschließlich der Schutz
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten. Im Rahmen der für den Erlass der
Milieuschutzsatzungen durchgeführten soziostrukturellen Untersuchungen wurden
Gewerbemietverhältnisse nicht berücksichtigt. Der gesetzliche Anwendungsbereich
der Milieuschutzsatzungen erstreckt sich nicht auf gewerbliche Nutzungen oder
Kleingewerbe. Vor diesem Hintergrund ist der
Vorschlag des Ortsbeirats, Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten
unter besonderen Schutz zu stellen, aus rechtlicher Sicht im Kontext des
Bauplanungsrechts nicht umsetzbar. Auch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Art
der baulichen Nutzung können keine Regelungen hinsichtlich gewerblicher
Mietverträge - wie beispielsweise zu Miethöhen oder Laufzeiten - getroffen
werden. Diese Aspekte fallen in den Bereich des Privatrechts und unterliegen
nicht der kommunalen Regelungskompetenz. Ob eine stärkere Absicherung von
Gewerbemietverhältnissen durch eine Änderung oder Anpassung des gewerblichen
Mietrechts möglich oder geplant ist, liegt außerhalb der Zuständigkeit und
Beurteilungskompetenz des Magistrats. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735
Vorlagentyp: ST
ID: ST_1395_2025
Erstellt: 18.08.2025
Aktualisiert: 19.08.2025
Parser Lab: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
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