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Vorlagentyp: ST ID: ST_1389_2025 Erstellt: 18.08.2025 Aktualisiert: 19.08.2025

Parser Lab: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Stellungnahme des
 Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389  Betreff:  Ausbreitung des Götterbaums effektiv
 bekämpfen     Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme
 werden Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in
 neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus,
 können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und
 dadurch auch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall,
 werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet.     Zu den invasiven Arten zählt auch der
 Götterbaum (Ailanthus altissima). Der Götterbaum gehört zu den bereits
 etablierten Arten, das bedeutet, er ist vor allem in sommerwarmen Gebieten und
 Städten weit verbreitet. Eine generelle Entfernung von Vorkommen hätte selbst
 bei konsequenter mehrjähriger Bekämpfung keine Aussicht auf Erfolg. Daher ist
 eine Bekämpfung nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere im
 Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. geschützten oder
 gefährdeten Biotopen) oder wenn eine Bedrohung für seltene Arten vorliegt, kann
 eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein.    Die Untere Naturschutzbehörde berücksichtigt die
 Bekämpfung von invasiven Arten zum Teil im Rahmen von Vorhaben. So wird die
 Bekämpfung von Neophyten z.B. im Rahmen der Beweidung im Rennbahnpark
 umgesetzt.   Der Götterbaum breitet sich in den
 vom Grünflächenamt verwalteten Flächen, d.h. in Park- und Grünflächen sowie im
 Straßenbegleitgrün nur bedingt aus. Gärtner:innen und Mitarbeiter:innen des
 Grünflächenamtes sowie Pflegefirmen sind angehalten, aufkommende Jungbäume
 fachgerecht zu roden, sodass eine Ausbreitung auf diesen Flächen eingedämmt
 wird.   Weitere Informationen zu Götterbäumen
 und invasiven Arten finden Sie auf der Homepage
 "landwirtschaft.hessen.de"         Vertraulichkeit: Nein 
 dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 18.02.2025, OM 6521
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen