S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 21.10.2025, OM 7515 entstanden aus Vorlage:
OF 1316/6 vom
04.10.2025 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele
zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht
direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische
Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg
angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass
die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung
nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1
(Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für
Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen); - für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie
Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder
Kinderwagen sicher passieren können); - bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter
Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu
ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar.
Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und
Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen
Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für
Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte
Personen, dar. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, die Informationsstele so zu versetzen, dass die
vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine
barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Bild: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7515_2025
Erstellt: 21.10.2025
Aktualisiert: 03.11.2025
Parser Lab: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit
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