S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 20.10.2025, OM 7495 entstanden aus Vorlage:
OF 783/11 vom
24.09.2025 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei
Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM
3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23; V 997/24 OBR 11 1. Der Magistrat wird gebeten, endlich eine konkrete
Ansprechperson zu benennen, die an einem Runden Tisch mit dem
Stadionbetreiber teilnimmt. Ziel ist es, den weiterhin erheblichen
Handlungsbedarf im Hinblick auf die massiven Belastungen des Stadtteils
Riederwald bei Großveranstaltungen verbindlich zu klären. Der Magistrat hat in
der Stellungnahme ST 1269 eine solche Beteiligung ausdrücklich zugesagt,
Anfragen des Ortsbeirats hierzu aber bislang unbeantwortet gelassen. 2. Der Magistrat wird erneut um Antwort auf die
Anfrage vom 02.09.2024, V 997, gebeten: Existiert die vom Magistrat im
Jahr 2017 genannte "städtische Verfügung" zum Schutz des Stadtteils Riederwald
oder nicht? Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine klare Aussage, ob der
Magistrat eine solche Verfügung erlassen wird. In der Stellungnahme
ST 2298 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass aufgrund städtischer
Verfügung ein Stadionmieter verpflichtet sei, auf eigene Kosten Ordnungskräfte
für den Riederwald einzusetzen. Begründung: Der FSV Frankfurt gewinnt erfreulicherweise zunehmend
Großveranstaltungen für sein Stadion. Gleichzeitig bleibt die Situation für den
Stadtteil Riederwald untragbar: Bei jeder Großveranstaltung wird insbesondere
der westliche Teil der Siedlung mit illegal parkenden Fahrzeugen
überflutet. Trotz wiederholter Anregungen und
Anfragen des Ortsbeirats ist es bisher nicht gelungen, zu verbindlichen
Lösungen mit dem Magistrat zu kommen. Gespräche wurden verweigert oder blieben
folgenlos. Hinzu kommt Folgendes: Der Verweis
des Magistrats in der Stellungnahme ST 1269 auf die
hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift ins Leere. Die Richtlinie
verpflichtet den Betreiber lediglich zur Sicherung der Versammlungsstätte
selbst - nicht aber zum Schutz des umliegenden Stadtteils. Genau da besteht
jedoch seit Jahren dringender Handlungsbedarf, den der Magistrat nicht länger
unbeantwortet lassen darf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218
Auskunftsersuchen
vom 02.09.2024, V 997
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7495_2025
Erstellt: 20.10.2025
Aktualisiert: 29.10.2025
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