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Vorlagentyp: OM ID: OM_7487_2025 Erstellt: 20.10.2025 Aktualisiert: 29.10.2025

Parser Lab: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung an den
 Magistrat vom 20.10.2025, OM 7487 entstanden aus Vorlage: 
            OF 773/11 vom
 27.09.2025   Betreff:  Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des
 FuĂź- und Radwegs sĂĽdlich der Hanauer LandstraĂźe (B 8) im Bereich
 OmegabrĂĽcke  Vorgang:  OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25      Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung
 des FuĂź- und Radwegs sĂĽdlich entlang der Hanauer LandstraĂźe zwischen Mainkur
 und Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben zu prüfen und umzusetzen.
 Die MaĂźnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen
 entstandenen Fahrbahnschäden im Bereich der Omegabrücke.   Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die
 tatsächliche Pflegezuständigkeit für diesen Abschnitt zu klären und transparent
 darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem
 WasserstraĂźen- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA). Aus Sicht des Ortsbeirats
 liegt die Verantwortung fĂĽr die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges -
 unabhängig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und
 Unterhaltung delegiert wurde.     Begründung: Der genannte Radweg liegt vollständig auf Frankfurter
 Gemarkung und wird täglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern
 genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen
 Frankfurt und Maintal. Die Wegeführung ist Teil eines überörtlichen
 Radverkehrsnetzes und erfĂĽllt eine wichtige verbindende Funktion.   In der Vergangenheit wurden vergleichbare MaĂźnahmen
 durch das Amt fĂĽr StraĂźenbau und ErschlieĂźung (ASE) unkompliziert umgesetzt,
 was auf eine faktische Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der
 Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle Einschätzung des Magistrats, wonach
 ausschließlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zuständig sei,
 erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.   Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute PrĂĽfung
 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und
 der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der
 Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere
 geeignete MaĂźnahmen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 11
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen