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Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke

Details im PARLIS OM_6945_2025
12.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke

Details im PARLIS ST_1588_2025
27.09.2025

Antrag Ortsbeirat

PflegezustûÊndigkeit und Instandsetzung des FuûŸ- und Radwegs sû¥dlich der Hanauer LandstraûŸe (B 8) im Bereich Omegabrû¥cke

Details im PARLIS OF_773-11_2025
20.10.2025

Anregung Ortsbeirat

Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke

Details im PARLIS OM_7487_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7487 entstanden aus Vorlage: OF 773/11 vom 27.09.2025

Betreff: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben zu prüfen und umzusetzen. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen Fahrbahnschäden im Bereich der Omegabrücke. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Pflegezuständigkeit für diesen Abschnitt zu klären und transparent darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA). Aus Sicht des Ortsbeirats liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges - unabhängig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und Unterhaltung delegiert wurde. Begründung: Der genannte Radweg liegt vollständig auf Frankfurter Gemarkung und wird täglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die Wegeführung ist Teil eines überörtlichen Radverkehrsnetzes und erfüllt eine wichtige verbindende Funktion. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) unkompliziert umgesetzt, was auf eine faktische Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle Einschätzung des Magistrats, wonach ausschließlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zuständig sei, erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588